
Ein 44-jähriger Mann hat am 19. April 2025 um 11:15 Uhr in einem bekannten Supermarkt in Gensingen einen Ladendiebstahl begangen. Laut einer Meldung der Polizeiinspektion Bingen wurde der Täter von einer Ladendetektivin beobachtet, während er mit nicht bezahlten Waren im Kassenbereich unterwegs war.
Als die Ladendetektivin den Mann auf sein Fehlverhalten ansprach, reagierte dieser aggressiv, stieß die Detektivin weg und versuchte zu fliehen. Der Fluchtversuch wurde jedoch von 4 bis 5 Passanten unterbunden, die den Mann bis zum Eintreffen der Polizei festhielten. Glücklicherweise gab es unter den involvierten Personen keine Verletzten. Der Wert der entwendeten Artikel betrug knapp 100 EUR. Der Täter wird sich nun strafrechtlich wegen räuberischen Diebstahls verantworten müssen, wie [news.de](https://www.news.de/lokales/858545788/blaulichtreport-aktuell-aus-bingen-gensingen-am-19-04-2025-diebstahl-heute/1/) berichtete.
Rechtliche Konsequenzen von Ladendiebstählen
Laut [anwaltauskunft.de](https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/ladendiebstahl-welche-strafen-drohen) entstehen in Deutschland durch Ladendiebstähle jährlich Schäden von rund zwei Milliarden Euro, wobei Mitarbeiterdiebstahl hierbei nicht eingerechnet ist. Im Falle eines Verdachts auf Ladendiebstahl dürfen Angestellte oder Ladendetektive die Taschen der Beschuldigten kontrollieren. Bestätigt sich der Verdacht, kann der Inhaber des Geschäfts entscheiden, ob eine Anzeige erstattet wird; in den meisten Fällen wird dies jedoch getan.
Die Strafen für Ladendiebstahl können je nach Schwere des Delikts variieren. Einfacher Diebstahl kann mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Bei räuberischem Diebstahl, der Gewaltanwendung beinhaltet, drohen mindestens ein Jahr Haft. Es gibt außerdem Regelungen, die es Ersttätern ermöglichen, das Verfahren oft mit Auflagen (wie z.B. einer Geldzahlung an gemeinnützige Organisationen) eingestellt zu bekommen.