Ein vorzeitiges Weihnachtswunder für zwölf Häftlinge! Heute dürfen zehn Männer und zwei Frauen aus der Justizvollzugsanstalt Rohrbach bei Wöllstein (Kreis Alzey-Worms) ihre Zellen für immer hinter sich lassen. Dank der Weihnachtsamnestie, die vom rheinland-pfälzischen Justizministerium genehmigt wurde, können sie die Feiertage im Kreise ihrer Liebsten verbringen, anstatt hinter Gittern zu sitzen.
Doch wer kommt in den Genuss dieser vorzeitigen Freiheit? Die Staatsanwaltschaft, die als „Gnadenbehörde“ fungiert, entscheidet über die Begnadigungen. Wichtig ist, dass die reguläre Haftstrafe zwischen dem 20. November und dem 6. Januar endet. Aber das ist nicht alles: Die Häftlinge müssen auch sicherstellen, dass sie nach der Entlassung nicht obdachlos sind und während ihrer Haft keine weiteren Straftaten begangen haben. Zudem dürfen keine Abschiebungen oder Ausweisungen drohen, und sie dürfen nicht als Gefährder gelten.
Tradition der Weihnachtsamnestie
Die Weihnachtsamnestie hat in Rheinland-Pfalz eine lange Tradition, die bis ins Jahr 1989 zurückreicht. Sie ist nicht gesetzlich verankert, sondern wird von Fall zu Fall entschieden. Und es gibt Hoffnung auf noch mehr vorzeitige Entlassungen: Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit die Fälle von sieben weiteren Häftlingen, die ebenfalls vor Weihnachten das Gefängnis verlassen könnten. Ein Lichtblick für viele, die sich auf ein besinnliches Fest im Kreise ihrer Familien freuen!