
Die Klinik Barmherzige Brüder Schönfelderhof plant, in Zemmer eine Wohngruppe für psychisch kranke Straftäter einzurichten. Diese Einrichtung soll im August eröffnet werden und richtet sich an verurteilte Straftäter, die aus dem Maßregelvollzug entlassen werden und aufgrund von psychischen Erkrankungen, Sucht oder mangelnder Intelligenz als schuldunfähig gelten. Am Donnerstagabend fand im Bürgerhaus in Zemmer-Schleidweiler eine Informationsveranstaltung zu diesem Projekt statt, an der fast 160 Teilnehmer teilnahmen.
Die Wohngruppe soll bis zu neun verurteilte Straftäter aufnehmen, die derzeit in der forensischen Psychiatrie Nette-Gut untergebracht sind. Der Wechsel nach Zemmer stellt den letzten Behandlungsschritt dar, bei dem die Patienten im Alltag unterstützt werden sollen. Anwohner äußern jedoch Bedenken und lehnen die Wohngruppe ab, da sie um Rückfälle und mögliche Sicherheitsrisiken fürchten. Thorsten Junkermann, stellvertretender Geschäftsführer des Landeskrankenhauses, betont, dass von den Straftätern keine Gefahr mehr ausgehe und sie engmaschig überwacht würden. Die Kliniken sind zuversichtlich, dass die Patienten keine weiteren Straftaten begehen werden, da Rückfälle sehr selten seien.
Hintergründe zur forensischen Psychiatrie
In Deutschland hat die Zahl der Patienten in der forensischen Psychiatrie zugenommen, wie die DGPPN berichtet. Aktuell werden rund 10.000 psychisch kranke Straftäter in Kliniken des Maßregelvollzugs behandelt. Trotz Fortschritten in der Therapie und niedriger Rückfallraten gibt es Kritik am psychiatrischen Maßregelvollzug. Dieser behandelt psychisch erkrankte Personen, die schwere Straftaten begangen haben und von Gerichten als nicht oder vermindert schuldfähig erklärt wurden. Die Behandlung erfolgt in forensisch-psychiatrischen Kliniken, die den Auftrag zur Besserung, Sicherung und Rehabilitation der Patienten haben.
Die Rückfallquote in der forensischen Psychiatrie liegt bei weniger als 5 Prozent, was die Wirksamkeit der Therapie unterstreicht. Dennoch gibt es Reformbedarf im Maßregelvollzug, insbesondere bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Gutachtenqualität. Ein Appell zur Reform des Maßregelvollzugs wurde bereits 2011 an die Politik gerichtet. Die Prognose über die Gefährlichkeit der Patienten ist entscheidend für deren Einweisung und hängt von Faktoren wie Diagnose, Behandelbarkeit und Risikoabschätzung ab.