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Neues Bestattungsgesetz: Was es für Rheinland-Pfalz bedeutet!

In Rheinland-Pfalz gilt seit Kurzem ein neues Bestattungsgesetz, das eine Vielzahl von Änderungen mit sich bringt. Besonders hervorzuheben ist die Einführung der Bestattung von „Sternenkindern“, also Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Dies ermöglicht Trauernden Eltern, einen Ort der Trauer zu schaffen, der auch die gemeinsame Bestattung mit verstorbenen Elternteilen umfasst. Gesundheitsminister Clemens Hoch betonte dabei die Wichtigkeit des Abschiednehmens.

Das neue Gesetz würdigt zudem Soldatinnen und Soldaten, die im Auslandseinsatz gestorben sind. Angehörige können einen Antrag auf ein dauerhaftes Ruherecht für Bundeswehrehrengräber stellen. Die Kosten für die Grabnutzung und -pflege werden vom Land übernommen, falls diese nicht von der Bundeswehr getragen werden. Eine weitere zentrale Neuerung ist die Flexibilisierung der Bestattungsformen: So gibt es nun die Möglichkeit der Tuchbestattung ohne religiöse Voraussetzungen, und die allgemeine Sargpflicht auf Friedhöfen wurde aufgehoben.

Neue Bestattungsoptionen und Regelungen

Zusätzlich zu den bereits genannten Maßnahmen erlaubt das neue Bestattungsgesetz die Seebestattung, auch auf den vier größten Flüssen in Rheinland-Pfalz. Dies soll den sogenannten „Bestattungstourismus“ ins benachbarte Ausland verringern. Des Weiteren wird die Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen erlaubt, Urnen können an Privatpersonen ausgehändigt und die Asche ohne Beisetzungsverpflichtung geteilt werden. Ein Beispiel für eine solche Teilung ist die „Diamantbestattung“ in der Schweiz, bei der aus Asche ein „Diamant“ hergestellt wird.

Die Novellierung des Gesetzes umfasst auch spezifische Regelungen zum Leichenschauwesen. So wird eine Obduktionspflicht für Kinder bis sechs Jahre eingeführt, falls die Todesursache unklar ist. Diese Maßnahme wird insbesondere zur Aufklärung von Tötungsdelikten bei Säuglingen und Kleinkindern als notwendig erachtet, wie [mwg.rlp.de](https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/gesundheitsminister-clemens-hoch-rheinland-pfalz-bekommt-das-modernste-bestattungsrecht) berichtet.

Pfarrer üben jedoch Kritik an dem neuen Bestattungsgesetz. In einem Beitrag der [Rheinpfalz](https://www.rheinpfalz.de/lokal/speyer_artikel,-nicht-jede-entwicklung-mitmachen-pfarrer-%C3%BCbt-kritik-an-neuem-bestattungsgesetz-_arid,5739625.html) wird darauf hingewiesen, dass nicht jede Entwicklung mitgemacht werden solle.