Rhein-Lahn-Kreis

Wahlplakat-Terror in Nastätten: Grünen-Plakat mit Lügen beschmiert!

In der Nacht zum 16. Februar 2025 wurde ein Wahlplakat der Partei Bündnis 90 / Die Grünen in der Schwalbacher Straße in Nastätten beschädigt. Das Plakat wurde mit dem Wort „Lügen“ beschmiert, was umgehend zu einem Ermittlungsverfahren führte. Die Polizeidirektion Montabaur gab diesen Vorfall am 17. Februar 2025 um 15:31 Uhr bekannt und bat mögliche Zeugen, Hinweise an die Polizeiinspektion St. Goarshausen oder andere Polizeidienststellen zu melden. Die Telefonnummer für Hinweise lautet 06771 / 9327-0.

Rechtliche Konsequenzen von Wahlplakatbeschädigungen

Laut den rechtlichen Bestimmungen dürfen Wahlplakate nicht bemalt oder beschädigt werden, da dies als Sachbeschädigung gilt, wie unter anderem anwalt.org berichtet. Die Strafen für solche Taten können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe umfassen. Im Falle der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole auf Wahlplakaten kann die Freiheitsstrafe sogar auf bis zu drei Jahre ansteigen. Es wird empfohlen, bei volksverhetzenden Slogans auf Wahlplakaten keine Selbstjustiz zu üben, sondern stattdessen die Polizei zu benachrichtigen.

Wahlplakate sind das Eigentum der jeweiligen politischen Partei, auch wenn ihr Wert nur wenige Euro beträgt. Die Zerstörung oder Beschädigung dieser Plakate wird gemäß § 303 Abs. 1 StGB als Sachbeschädigung bestraft. Zudem sollte beachtet werden, dass das Abhängen und Mitnehmen von Wahlplakaten als Diebstahl eingestuft wird, was gemäß § 242 StGB mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Es ist jedoch typisch, dass viele Parteien auf Anzeigen gegen unbekannt verzichten, da die Chancen auf Aufklärung in solchen Fällen oft gering sind.