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Rückgang der Gender-Änderungen: Was steckt dahinter in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz sinkt die Nachfrage nach Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen, obwohl das Selbstbestimmungsgesetz erst vor rund 100 Tagen in Kraft trat. Diese Entwicklung wurde von mehreren Standesämtern im Bundesland festgestellt. Besonders in Trier, wo in den ersten zwei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes die meisten Änderungen beurkundet wurden, gab es seitdem nur noch vereinzelte Anfragen.

Insgesamt wurden in Trier etwa 70 Änderungen vorgenommen, wobei die häufigste Richtung zu männlichen Einträgen zu verzeichnen war. Auch in Mainz wurden seit November 101 Änderungen registriert, von denen 40 ebenfalls auf männliche Eintragungen entfallen. Standesämter in anderen Städten wie Ludwigshafen, Kaiserslautern, Koblenz, Speyer und Worms berichteten von nur wenigen Nachfragen zum neuen Verfahren.

Gründe für den Rückgang der Anfragen

Die Verantwortlichen in Kaiserslautern und Mainz führen den Rückgang an Anfragen darauf zurück, dass viele Betroffene gut informiert waren und auf das Inkrafttreten des Gesetzes gewartet hatten. Währenddessen plant das Bistum Trier, Änderungen in kirchlichen Unterlagen vorzunehmen, während in den Bistümern Mainz und Speyer keine vergleichbaren Schritte vorgesehen sind.

Das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2023 in Kraft trat, erleichtert die Änderungen von Geschlechtseinträgen erheblich. Zuvor waren medizinische Gutachten und richterliche Beschlüsse nötig, um einen Geschlechtseintrag zu ändern. Transmenschen identifizieren sich nicht mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, während Inter-Menschen körperliche Merkmale aufweisen, die nicht klar einem Geschlecht zugeordnet werden können.

Das Selbstbestimmungsgesetz wird zudem von weiteren Regelungen unterstützt, die am 1. August 2024 in Kraft treten. Ab da können trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen beim Standesamt die Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens anmelden. Die persönliche Erklärung zur Änderung kann ab dem 1. November 2024 abgegeben werden. Die Anmeldung muss beim selben Standesamt erfolgen, wobei einige Ämter bereits Online-Formulare anbieten.

Die Verwaltungsgebühren für die Änderung werden voraussichtlich je nach Bundesland variieren. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden die Rechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Nichtdiskriminierung für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen gestärkt. Das Gesetz ersetzt das alte Transsexuellengesetz von 1980, das als veraltet und entwürdigend angesehen wird.

Diese Entwicklungen wurden sowohl von der Süddeutschen Zeitung als auch vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berichtet.