
Das Pilotprojekt zur Einführung einer vierten Reinigungsstufe an der Kläranlage Speyer gilt als voller Erfolg. Dies berichtete Jürgen Wölle, der Bereichsleiter der Stadtwerke, und unterstrich damit die Bedeutung dieser Maßnahme für die Abwasseraufbereitung in der Region. Wölle plant, nach Fördermöglichkeiten für den Bau dieser vierten Reinigungsstufe zu suchen. Die voraussichtlichen Investitionskosten werden im zweistelligen Millionenbereich angesiedelt.
Die Relevanz solcher Projekte ist auch im Kontext von landesweiten Initiativen zu betrachten. So verfolgt das bayerische Sonderprogramm zur Elimination von Spurenstoffen in Gewässern das Ziel, Veränderungen in urbanen Gebieten vorzunehmen, die oft mit umweltrelevanten Konzentrationen von Spurenstoffen konfrontiert sind, für die es bislang keine verbindlichen Anforderungen gibt. Dieses Programm unterstützt die freiwillige Nachrüstung kommunaler Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe, um die Qualität des Abwassers weiter zu verbessern, wie die [Staatsregierung Bayern](https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/abwasser/sonderprogramm_vierte_reinigungsstufe.htm) zusammenfasst.
Förderungen und Anforderungen
Im Rahmen der bayerischen Spurenstoffstrategie sehen die Behörden ein stufenweises Vorgehen vor. 13 Kläranlagen haben hierbei Priorität, darunter Großstädte wie München, Nürnberg und Augsburg. Die Förderung sieht einen Zuschuss von bis zu 70 % der Kosten vor, wenn die Anlagen bis 2024 in Betrieb gehen. Für späteren Betrieb sinkt die Fördersumme entsprechend auf 60 % und 50 % bei Inbetriebnahme 2025 oder 2026 und später.
Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie, die die technischen Details sowie die Bauzeiten und Kosten darstellt. Die Reinigungsleistung der neuen Stufen muss außerdem eine mittlere Eliminationsrate von mindestens 80 % für vorgegebene Indikatorspurenstoffe an Trockenwettertagen erreichen. Zu den relevanten Substanzen gehören unter anderem Medikamente wie Diclofenac und Metoprolol. Das Programm gilt derzeit bis zum 31. Dezember 2024 mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis Ende 2028.