Grenzfall in Landau: Mann wegen Schizophrenie freigesprochen!
In Landau wurde ein 33-jähriger Mann, der im November 2022 mehrere Angriffe, darunter auf Frauen und einen alten Menschen, beging, vom Landgericht freigesprochen, da er an paranoid-psychotischen Störungen leidet und seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt aufgehoben war – ein umstrittener Grenzfall mit weitreichenden Implikationen für den Schutz der Allgemeinheit!
Die aufregenden Ereignisse führten im November 2022 zu einem beispiellosen Vorfall, als ein Landauer sich in einem unkontrollierbaren Zustand befand. In mehreren Tageseinsätzen attackierte er Frauen, indem er ihnen auf den Po schlug, einen Zopf zog und einer weiteren ins Gesicht spuckte! Der besorgniserregendste Moment war jedoch, als er eine ältere Dame packte und sie in unmittelbarer Nähe einer stark befahrenen Straße schüttelte. Nach all diesen Eskapaden wurde er ins Pfalzklinikum nach Klingenmünster gebracht, doch das war noch nicht das Ende seiner bedrohlichen Ausbrüche – Todesdrohungen gegen zwei kommunale Vollzugsbeamte waren die krönenden Abschlüsse seiner Wutausbrüche.
Richter macht klare Ansage
Vor dem Landgericht wurde der Angeklagte mit einer ernsten Haltung konfrontiert. Doch schnell stellte sich heraus, dass der 33-Jährige nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden konnte! Paranoide Schizophrenie – das war die erschreckende Diagnose, die plötzlich alles in ein anderes Licht rückte. Richter Sebastian Zwick ließ keinen Zweifel daran, was hier auf dem Spiel stand: „In dieser Verhandlung ging es nicht darum, Sie zu bestrafen, sondern alleine um den Schutz der Allgemeinheit.“ Er betonte, dass, falls verurteilt, der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik statt ins Gefängnis hätte kommen müssen.
Und dann die überraschende Wende: Das Landgericht entschied am Dienstag auf Freispruch! Eine Grenzsituation, wie der Richter erklärte. Der angeklagte Mann handelte völlig schuldlos aufgrund seiner psychischen Erkrankung, und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Klinik wurden nicht erfüllt. Tatsächlich stellte sich die Frage, ob seine Taten als schwerwiegend genug eingestuft werden konnten. Ein Klaps hier, ein Zopfriss dort – das alles, so der Richter, war zwar unangemessen, aber keinesfalls gravierend genug, um als erheblicher Übergriff zu gelten.
Missverständnis bringt Wendepunkt
Einer der zentralen Punkte in dieser Debatte war der Vorwurf, der Angeklagte hätte einen der Beamten attackiert. Aber die Wahrheit kam ans Licht: Die Staatsanwaltschaft hatte den Einsatzbericht gründlich missverstanden! Beide Beamte bestätigten, dass der Angeklagte zwar aggressiv zu einem von ihnen gegangen war, aber letztlich von einem Kollegen aufgehalten wurde, bevor überhaupt ein Angriff stattfinden konnte.
Der Richter schloss die Verhandlung mit lobenden Worten an den Angeklagten ab. Trotz seiner Taten war dieser einsichtig und bereit, Hilfe anzunehmen, um sein Verhalten zu ändern. „Sehen Sie dies als eine Chance“, riet der Richter eindringlich, „der Freispruch ist kein Freibrief. Bei einer Wiederholung könnte das Urteil ganz anders ausfallen.“