
In einem bedeutenden Verfahren vor dem Landgericht Trier, das am Donnerstag beginnt, klagt eine Familie aus Monzelfeld im Hunsrück gegen den Impfstoffhersteller Biontech auf Schadenersatz. Die Klage stützt sich auf die Behauptung, dass die Schlaganfälle des 47-jährigen Familienvaters in direkter Verbindung mit der Corona-Impfung stehen, die er am 7. Mai 2021 erhielt. Die Schlaganfälle traten dann am 15. Mai und 28. Mai 2021 auf, was die Familie in eine schwierige Lage brachte, da der Mann durch die gesundheitlichen Folgen zum Pflegefall wurde.
Im Rahmen des Prozesses werden Rechtsgespräche geführt, um zu entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt oder möglicherweise abgewiesen wird. Sollte keine Einigung erzielt werden, sind sowohl ein Gütetermin als auch die Hauptverhandlung für den selben Tag geplant. Biontech-Anwälte argumentieren, dass kein Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und den aufgetretenen Schlaganfällen bestehe, da der Kläger bereits zuvor, im Jahr 2014 und 2020, ähnliche gesundheitliche Vorfälle hatte. Der Kläger wies zudem Vorerkrankungen sowie Risikofaktoren für Herz- und Gefäßerkrankungen auf. Das Gericht könnte einen Gutachter beauftragen, um die Frage der Kausalität zu klären. Bei einer Niederlage von Biontech könnte der Steuerzahler eingebunden werden, da die EU-Staaten eventuell die Entschädigungen übernehmen müssten.
Rechtslage zu Impfschäden und Klageverfahren
Der Fall in Trier ist nicht isoliert; deutschlandweit gibt es mehrere hundert Klagen gegen verschiedene Impfstoffhersteller, darunter auch Biontech/Pfizer, AstraZeneca, Johnson & Johnson und Moderna. Münchener Rechtsprofessor Anatol Dutta bezeichnet die Erfolgschancen der Kläger in diesen Verfahren als begrenzt. Laut seiner Einschätzung sind gewöhnliche Impfschäden nicht in der arzneimittelrechtlichen Gefährdungshaftung erfasst, sondern überwiegend nur gravierende gesundheitliche Langzeitschäden. Um erfolgreich zu sein, müssen Kläger den Nachweis führen, dass die Impfung den erlittenen Schaden verursacht hat.
Das Arzneimittelgesetz sieht zwar eine Gewährleistung für Schäden vor, jedoch haftet die Hersteller nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Verordnung, erlassen im Mai 2020 von der damaligen Bundesregierung unter Jens Spahn (CDU), schloss die Gefährdungshaftung für Corona-Vakzine weitgehend aus. Ergänzend dazu regeln EU-Vereinbarungen von 2021, dass Mitgliedstaaten mögliche Entschädigungen übernehmen. Impfgeschädigte können unter bestimmten Bedingungen Schadensersatz vom Hersteller verlangen, wobei der Hersteller sich das Geld gegebenenfalls vom Staat zurückholen kann.
Zusätzlich können Kläger neben Arztkosten und Verdienstausfällen auch Schmerzensgeld vor Zivilgerichten verlangen. Während staatliche Unterstützung für Impfgeschädigte in Form von Versorgungszahlungen erfolgt, gibt es keine Schmerzensgeldzahlungen oder vollständige Ausgleichszahlungen für Verdienstausfälle. Eine aktuelle Abfrage offenbart, dass bisher 7.693 Anträge auf Leistungen bei Versorgungsämtern gestellt wurden, jedoch lediglich 317 Fälle von Impfschäden anerkannt wurden.