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BGH im Fokus: Brandanschlag von Saarlouis wird nach 32 Jahren neu verhandelt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. Januar 2025 mit der Verhandlung über die Verurteilung eines Mannes begonnen, der 32 Jahre nach einem rassistischen Brandanschlag im Saarland verurteilt wurde. Laut einem Bericht von Welt hatte das Oberlandesgericht Koblenz eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten wegen Mordes verhängt. Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre alt war, setzte 1991 aus Hass auf Ausländer ein Asylbewerberheim in Saarlouis in Brand, was zum Tod eines Mannes führte. Gleichzeitig waren 21 weitere Bewohner im Haus. Diese konnten sich zwar retten, erlitten jedoch zum Teil schwere Verletzungen beim Sprung aus den Fenstern.

Die Ermittlungen zu dem Fall waren in den 90er-Jahren zunächst ohne Ergebnis eingestellt worden. Jahre später meldete sich jedoch eine Zeugin, was dazu führte, dass der Fall neu aufgerollt wurde. Die Verurteilung des mutmaßlichen Täters erfolgte im Jahr 2023, und der BGH prüft nun das Urteil. Eine Entscheidung könnte bereits am Donnerstag fallen (Az. 3 StR 149/24).

Details der Verhandlung

Wie in einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs dargestellt, fand die Revisionshauptverhandlung am 9. Januar 2025 um 11.15 Uhr statt. Der 3. Strafsenat verhandelt über Revisionen des Generalbundesanwalts, des Angeklagten und vierer Nebenkläger. Der Brandanschlag, der in der Nacht des 19. September 1991 stattfand, hatte das Ziel, das Asylbewerberheim unbrauchbar zu machen und die Bewohner zu vertreiben.

In der Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde festgestellt, dass der Angeklagte glaubte, acht Personen in einem beleuchteten Zimmer könnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Ein Tötungsvorsatz wurde nicht angenommen, weshalb keine Verurteilung wegen weiterer Delikte erfolgt. Der Generalbundesanwalt fordert jedoch eine Änderung des Schuldspruchs bezüglich weiterer tateinheitlicher Fälle des versuchten Mordes. Vier Nebenkläger beanstandeten, dass der Angeklagte nicht wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt wurde. Der Angeklagte selbst rügte eine Verletzung des materiellen Rechts.