
Am 6. März 2025 fanden in der Region Trier, Luxemburg und dem Saarland umfangreiche Geschwindigkeitskontrollen statt. Die präzise Messung der Geschwindigkeit ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherheit. Laut Informationen von lokalo.de wurden Geschwindigkeitsmessungen an mehreren Standorten durchgeführt, darunter die A1 bei Schweich, die B51 in Masholder sowie die B53 in Bernkastel-Kues und die B50neu in Zeltingen-Rachtig. Auch in Wehlen auf der L47 erfolgten Kontrollen. Außerdem waren zusätzliche Blitzerstandorte in Luxemburg und dem Saarland vorgesehen.
Die Geschwindigkeitsmessungen in Luxemburg umfassten unter anderem Nospelt und Grosbous. Im Saarland wurden Geschwindigkeitskontrollen an der L 157 zwischen Merzig und Losheim am See, sowie auf der BAB 620 zwischen AD Saarlouis und AD Saarbrücken, durchgeführt. Weitere Standorte lagen in der B 269 zwischen Lebach und Nalbach. Autofahrer sollten beachten, dass Kontrollen auch an anderen Orten erfolgen können.
Rechtslage und Bußgelder
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden Bußgelder und Punkte verhängt. Die Höhe der Geldbußen variiert je nach Art und Schwere des Vergehens. Beispielsweise kostet das Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Überschreitung bis 10 km/h 58,50 €, während eine Überschreitung von über 70 km/h mit 843,50 € und zwei Punkten geahndet wird. Außerorts sind die Bußgelder ebenfalls gestaffelt und beginnen bei 48,50 € für bis zu 10 km/h, während eine Überschreitung von über 70 km/h mit 738,50 € und zwei Punkten bestraft wird.
Der Bußgeldbescheid wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen zugestellt, kann jedoch bis zu sechs Monate dauern. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen droht ein Fahrverbot in der Regel nur, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten wird. Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen zeigt, dass Autofahrer ein Einsichtsrecht in die Messdaten haben, was durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unterstützt wird. Dieses hat zudem die Bedeutung fairer und nachprüfbarer Geschwindigkeitsmessungen betont.
Gemäß adac.de sollten betroffene Autofahrer im Falle eines offenen Bußgeldverfahrens anwaltlichen Rat einholen, insbesondere wenn sie Anhaltspunkte für fehlerhafte Messungen haben. Die Überprüfung von Rohmessdaten kann erforderlich sein, wobei nicht alle Messgeräte verpflichtet sind, diese Daten zu speichern. Der ADAC bietet Informationen und Checklisten zu verschiedenen Geschwindigkeitsmessverfahren an, um Fahrern zu helfen, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und zu beweisen.