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Blitzermeldung für Trier: Wo heute die Kontrollen stattfinden!

Am 9. Mai 2025 führt der Blitzer-Service in der Region Trier, Luxemburg und Saarland Geschwindigkeitskontrollen an mehreren Standorten durch. Die Kontrollen sind an unterschiedlichen Tagen in verschiedenen Bereichen angesiedelt. Zu den Orten gehören unter anderem die B41 in Weierbach und Niederbrombach sowie die L169 in Fohren-Linden, und in der Stadt Bernkastel-Kues.

Tagsüber wird zudem in Scheierbierg (N 16) und mittags in Differdange (rue de Houssigny) kontrolliert. Abends sind die Beamten in Luxembourg (avenue du X Septembre) sowie in Wiltz (route d’Ettelbruck) unterwegs. Im Saarland finden Geschwindigkeitsmessungen auf der BAB 8 zwischen Heusweiler und AD Saarlouis, der B 268 zwischen Nunkirchen und Lebach sowie der B 51 zwischen der Landesgrenze zu Frankreich und Saarbrücken statt.

Bußgelder und Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Das Ordnungsamt Trier sowie die Polizeistationen haben zudem auf die möglichen Kontrollen an weiteren Stellen hingewiesen. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden differenziert nach innerorts und außerorts festgelegt. Beispielsweise betragen die Bußgelder innerorts:

  • Bis 10 km/h: 58,50 € – 0 Punkte
  • 11 – 15 km/h: 78,50 € – 0 Punkte
  • 16 – 20 km/h: 98,50 € – 0 Punkte
  • 21 – 25 km/h: 143,50 € – 1 Punkt
  • 26 – 30 km/h: 208,50 € – 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot)
  • 31 – 40 km/h: 288,50 € – 2 Punkte (1 Monat Fahrverbot)
  • 41 – 50 km/h: 428,50 € – 2 Punkte (1 Monat Fahrverbot)
  • Über 70 km/h: 843,50 € – 2 Punkte (3 Monate Fahrverbot)

Außerorts variieren die Bußgelder ebenfalls, beginnend bei 48,50 € für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 10 km/h.

Verjährung von Bußgeldern

Ein wichtiger Aspekt, den Verkehrsteilnehmer beachten sollten, ist die Verjährung von Bußgeldern. In Deutschland verjährt die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit in der Regel nach drei Monaten, während die Vollstreckungsverjährung nach drei Jahren eintritt. Laut den Informationen bei Bussgeldkatalog.org können Bußgeldbescheide aus dem Ausland jedoch Monate oder sogar Jahre auf sich warten lassen, da die Verjährungsfristen je nach Land variieren. In der EU können Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland eingetrieben werden, und bei Einreise in ein Land, in dem ein Bußgeld noch nicht verjährt ist, kann eine Festsetzung erfolgen.