Neunkirchen

Neunkirchen schlägt Alarm: Betrüger kassieren an der Haustür!

Die Stadt Neunkirchen warnt vor einer neuen Betrugsmasche, die im Zusammenhang mit der aktuellen Grundsteuerreform steht. Laut einer Mitteilung der Stadtverwaltung geben sich skrupellose Täter als städtische Angestellte aus und versuchen, an der Haustür Grundsteuer 2025 zu kassieren. Die städtischen Angestellten im Außendienst können sich stets mit einem gültigen Dienstausweis ausweisen, um ihre Legitimität nachzuweisen. Anwohner:innen wird geraten, bei Verdacht auf Betrug verdächtigen Personen keinen Zutritt zu gewähren und die Polizei zu informieren.

Informationen zur neuen Grundsteuer sind für die Bürger:innen in Neunkirchen auf der [Website der Stadt Neunkirchen](https://www.neunkirchen.de/index.php?id=grundsteuer2025) verfügbar. Ab dem Jahr 2025 wird der Grundbesitzabgabenbescheid erstmals auf Basis der reformierten Grundsteuer festgesetzt, die notwendig wurde, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung des Grundbesitzes als veraltet einstufte. Diese Reform schreibt eine Besteuerung anhand aktueller Werte verpflichtend vor.

Details zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer stellt eine bedeutende Einnahmequelle für die Stadt dar und wird zur Finanzierung kommunaler Aufgaben verwendet. Dazu zählen unter anderem Schulen, Kitas, Straßen, Spielplätze sowie Kultur- und Sportangebote. Aufgrund neuer Berechnungsgrundlagen wird sich die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändern, was bedeutet, dass fast alle Eigentümer unterschiedlich betroffen sein werden – einige müssen mit höheren Zahlungen rechnen, während andere weniger zahlen könnten. Um das Grundsteueraufkommen aufkommensneutral zu halten, wird zudem der Hebesatz der Kreisstadt Neunkirchen angepasst.

Zusätzlich berichteten andere Quellen über ähnliche Betrugsversuche, bei denen sich Täter als Finanzbeamte ausgeben und behaupten, es müssten Besichtigungen von Immobilien für die neue Grundsteuer stattfinden. Auch hier warnten die Behörden, dass das Finanzamt im Zuge der Grundsteuerreform keine persönlichen Wohnungseinsichtnahmen durchführt. Die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag kann lediglich über das elektronische Formular bei Mein ELSTER oder in Ausnahmefällen über Papiervordruck eingereicht werden.