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Feuerwehr im Einsatz: Rauchmelderalarm war nur ein Wecker!

In Herdecke im Ruhrgebiet wurde die Feuerwehr aufgrund eines vermeintlichen Rauchmelderalarms alarmiert. Jugendliche hörten nachts den Alarmton aus einem Mehrfamilienhaus und wählten den Notruf. Dies stellt einen beispielhaften Fall dar, bei dem richtiges Handeln und Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen gelobt wurde. Vor Ort stellte die Feuerwehr fest, dass es sich nicht um den Warnton eines Rauchmelders handelte, sondern um den Alarmton eines Radioweckers, wie die Borkener Zeitung berichtete.

Die Feuerwehr betonte, dass es besser sei, einmal zu viel den Notruf zu wählen als einmal zu wenig. Dieser Vorfall wirft auch Fragen bezüglich Fehlalarmen auf, die häufig auftreten können. Bei Alarm eines Rauchmelders sollte zunächst geprüft werden, ob tatsächlich ein Brand vorliegt. Im Zweifelsfall sollte die Feuerwehr alarmiert werden, so die Informationen auf rauchmelder-lebensretter.de.

Richtlinien für den Umgang mit Rauchmelder-Alarme

Wenn es zu einem Alarm kommt, sollten Bürger umgehend schildern, was sie gehört und festgestellt haben. Es ist wichtig zu wissen, dass Rauchmelder Fehlalarme erzeugen können. Dennoch müssen sich Anrufer keine Sorgen um mögliche Kosten machen, wenn die Feuerwehr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig alarmiert wird. Im Zweifelsfall ist es daher besser, zu früh zu handeln, um Gefahren vorzubeugen. Die Feuerwehr entscheidet vor Ort, wie sie auf die Situation reagiert, und bei einem Fehlalarm wird in der Regel keine Kostenerstattung von der Gemeinde verlangt.