Salzlandkreis

Einbruch in Werkzeughandel: 15.000 Euro Schaden in Bernburg!

In der vergangenen Woche wurde ein Einbruch in einen Werkzeughandel im Zepziger Weg in Bernburg gemeldet. Unbekannte Täter verschafften sich gewaltsam Zugang zu den Räumlichkeiten, indem sie eine Fensterscheibe zerstörten. Bei dem Vorfall am Wochenende wurden mehrere Kettensägen sowie Akkuschrauber der Marken Stihl und Makita und einige Schubkarren entwendet. Der geschätzte Schaden beläuft sich auf mindestens 15.000 Euro. Die Spurensicherung hat den Tatort untersucht und die Ermittlungen wurden aufgenommen, die derzeit andauern, wie Magdeburg klickt berichtete.

Zusätzlich kam es am Sonntagabend in Aschersleben zu einem Vorfall, bei dem die Polizei einen 22-jährigen Radfahrer kontrollierte. Dieser war ohne erforderliche Beleuchtungseinrichtungen unterwegs und übergab den Beamten zwei Einhandmesser. Diese gelten als verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz. Infolge dessen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und die Messer sichergestellt. Der Mann konnte danach seinen Weg fortsetzen.

Rechtliche Hintergründe zu Einbruchsdiebstahl

Einbruchsdiebstähle wie der in Bernburg fallen unter die gesetzlichen Regelungen des deutschen Strafrechts, das in §§ 244 und 242 des Strafgesetzbuches (StGB) festgelegt ist. Der Wohnungseinbruchsdiebstahl wird speziell bestraft, wenn es sich um dauerhaft genutzte Privatwohnungen handelt. Diese Regelungen, die am 22. Juli 2017 aktualisiert wurden, besagen, dass die Mindeststrafe für einen Einbruch in eine solche Wohnung mittlerweile ein Jahr beträgt, wie Juracademy erläutert.

Der Diebstahl wird als qualifiziert angesehen, insbesondere wenn der Täter mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug handelt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Einhandmesser, wie sie bei dem Radfahrer sichergestellt wurden, unter die Kategorie der verbotenen Gegenstände fallen können, was die rechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Personen verschärfen kann.