Oberverwaltungsgericht Bautzen: Corona-Regeln für Seelsorge rechtswidrig!
Ein bahnbrechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen hat die Corona-Notverordnung von 2021 für rechtswidrig erklärt! Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EVLKS) jubelt, denn die strengen Regelungen, die die Religionsausübung stark einschränkten, wurden als unverhältnismäßig eingestuft. Dies wurde am Donnerstag bekannt gegeben, nachdem die Begründung des Urteils vom 24. August 2024 veröffentlicht wurde.
Unzulässige Einschränkungen bei Seelsorge
Die umstrittene Verordnung vom 19. November 2021 verlangte von Pfarrern, dass sie den Impfstatus von Menschen überprüfen, die in Seelsorgegesprächen Hilfe suchten. Dies stellte sich als unhaltbar heraus, denn in kritischen Momenten, wie bei Sterbenden oder schwerkranken Personen, war eine Seelsorge nicht möglich. Das Gericht stellte klar, dass diese Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellt.
Zusätzlich wurde die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Beerdigungen auf 20 Personen als rechtswidrig erachtet, da bei anderen Veranstaltungen deutlich mehr Teilnehmer erlaubt waren. Ein klarer Verstoß gegen die Gleichbehandlung!
3-G-Prinzip bleibt gültig
Doch nicht alle Regelungen wurden verworfen! Das Gericht bestätigte, dass der Zugang zu kirchlichen Veranstaltungen nur für geimpfte, getestete oder genesene Personen – das sogenannte 3-G-Prinzip – rechtens ist. Dies steht im Einklang mit der Religionsfreiheit und wurde von der sächsischen Landeskirche unterstützt, die ihren Gemeinden empfahl, Testmöglichkeiten vor Ort anzubieten, um Diskriminierung zu vermeiden.
Die EVLKS hatte bereits am 24. Februar 2022 in einem Normenkontrollverfahren die Überprüfung dieser Regelungen beantragt. Das Urteil hat nun weitreichende Folgen für die kirchliche Praxis in Sachsen und zeigt, dass die Rechte der Gläubigen auch in Krisenzeiten gewahrt werden müssen!