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Hakenkreuze in Allstedt: Kunstwerke beschmiert – Polizei ermittelt!

In Allstedt, im Landkreis Mansfeld-Südharz, wurde in der letzten Zeit ein besorgniserregender Vorfall registriert, bei dem Hakenkreuze und rechte Parolen an 15 unterschiedlichen Häuserfassaden hinterlassen wurden. Betroffen sind unter anderem das Rathaus, eine Bushaltestelle sowie ein Verteilerkasten. Ein besonders auffälliges Porträtbanner einer bevorstehenden Kunstausstellung wurde ebenfalls beschmiert, wie [n-tv](https://www.n-tv.de/regionales/sachsen-anhalt/Schmierereien-und-Hakenkreuze-in-Allstedt-Kunst-betroffen-article25759103.html) berichtete.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft den Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Sachbeschädigung durch Graffiti. Das besagte Banner, das eine Größe von 18 mal 4 Metern hat, zeigt Porträts von Allstedtern, fotografiert von Matthias Ritzmann im Rahmen des Projekts „All you can meet“. Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt, die das Banner zur Freiluft-Kunstausstellung vorbereitet, äußerte Entsetzen über die Vorkommnisse und bezeichnete sie als Angriff auf die Gesellschaft und die Kunst. Manon Bursian, die Direktorin der Kunststiftung, appellierte an die Öffentlichkeit, Hinweise zur Klärung der Taten zu melden.

Nächste Schritte im Kunstparcours

Der Kunstparcours „Glühende Horizonte“ soll am 17. Mai in der Innenstadt von Allstedt eröffnet werden. Dieser Kunstparcours umfasst eine Vielzahl von Skulpturen, Installationen und Kunstvermittlungsaktionen und hat das Ziel, Allstedt als Standort für zeitgenössische Kunst zu präsentieren.

Ähnliche Vorfälle und rechtliche Rahmenbedingungen wurden auch in anderen Kontexten thematisiert. So berichtete [strafrecht-und-kriminologie.de](https://www.strafrecht-und-kriminologie.de/?p=159) über den Zeichner und Druckkünstler Guido Kühn, der für zeitkritische Werke bekannt ist. Kühn verwendet in seinen Arbeiten Hakenkreuze, um seine Ablehnung gegenüber dem Nationalsozialismus zu verdeutlichen. Das Setzen von Hakenkreuzen unterliegt nach § 86a StGB strengen Vorschriften, wobei Ausnahmen für Kunst, Wissenschaft und Berichterstattung bestehen. Ein Verfahren gegen die Verbreitung eines Werkes von Kühn wurde initiiert, nachdem jemand ein entsprechendes Werk in sozialen Medien geteilt hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Verbreitung ohne erläuternden Text die Kunstfreiheit gefährden könnte. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen werfen grundlegende Fragen zur Handhabung von Kunstwerken mit potenziell extremistischen Inhalten auf.