Klimawandel: Neue Starkregengefahrenkarte schützt Sachsen-Anhalt!
Magdeburg im Alarmmodus! Die verheerenden Starkregenfälle, die in den letzten Wochen in Europa wüteten, sind ein alarmierendes Zeichen des Klimawandels. Um die Bevölkerung vor den katastrophalen Folgen zu schützen, hat das Umweltministerium Sachsen-Anhalt eine bahnbrechende Hinweiskarte zu Starkregengefahren vorgestellt. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) und weiteren Bundesländern wurde diese Karte entwickelt, um die Gefahren von Starkregenereignissen sichtbar zu machen. Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und BKG-Präsident Prof. Dr. Paul Becker präsentierten die Karte am Montag, dem 19. November, in Magdeburg und gaben den Kartendienst für alle Bürger frei.
„Starkregenereignisse sind eine direkte Folge des Klimawandels, die auch Sachsen-Anhalt betreffen“, warnte Willingmann eindringlich. Die Karte zeigt nicht nur, wo Niederschlagswasser abfließt, sondern auch, wo es sich staut und Überflutungen verursachen kann. Besonders große Städte wie Magdeburg und kleinere Gemeinden wie Eilsdorf und Dolchau sind gefährdet. „Diese Karte ist ein unverzichtbares Werkzeug für Kommunen, um Schäden zu verhindern und Menschenleben zu schützen“, so Willingmann weiter. Die detaillierte Modellierung berücksichtigt dabei wichtige Faktoren wie Topographie und Bebauung, um die Risiken präzise darzustellen.
Einheitliche Gefahrenhinweise für alle!
BKG-Präsident Becker betonte die Notwendigkeit einer flächendeckenden Gefahrenkarte: „Starkregen kennt keine Grenzen. Mit dieser Karte kommen wir unserem Ziel näher, umfassende Warnhinweise für ganz Deutschland bereitzustellen.“ Die Hinweiskarte ist ein entscheidender Schritt in der Risikovorsorge gegen Naturgefahren und ergänzt bereits bestehende Risiko- und Gefahrenkarten für Gewässer. Um die Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung zu unterstützen, stellt das Umweltministerium zudem 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit. Diese Mittel können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken.