Melanie Müller: Berufung gegen Hitlergruß-Urteil vor dem Landgericht!
Leipzig – Die Schlagersängerin Melanie Müller steht erneut im Fokus der Justiz, nachdem sie ihre Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes nicht akzeptiert hat. Laut Radio Hochstift wird der Berufungsprozess voraussichtlich nicht vor dem Frühjahr 2024 stattfinden. Der Sprecher des Leipziger Amtsgerichts erklärte, dass die Verteidigung von Müller Rechtsmittel eingelegt hat, die nun als Berufung eingestuft werden. Ein konkreter Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest, aber es wird erwartet, dass es mehrere Monate dauern wird, bis es zu einer neuen Beweisaufnahme kommt.
Im August 2023 wurde die 36-Jährige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Drogenbesitz zu einer Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro verurteilt. Bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 soll Müller mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben. Zudem fanden Ermittler bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung Drogen, darunter 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette. Interessanterweise war das Strafmaß des Richters deutlich höher als die Forderung der Staatsanwaltschaft, die nur 5.700 Euro beantragt hatte.
Die Vorwürfe und Müllers Verteidigung
Müller und ihr Verteidiger haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Ihr Anwalt argumentierte, dass die Handbewegung lediglich eine Geste zur Anheizung des Publikums gewesen sei, die sie bereits bei vielen Konzerten gemacht habe. Diese Geste sei Teil des Schlachtrufs „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“ gewesen. Müller selbst betonte, dass sie keine politische Gesinnung habe und unpolitisch sei.
In der ersten Instanz hatte die Sängerin keine konkreten Angaben zu ihrem Einkommen gemacht, was dazu führte, dass der Richter ihr Einkommen schätzte. Er ging davon aus, dass Müller einen luxuriösen Lebensstil pflegt und monatlich etwa 15.000 Euro verdient, unter anderem durch zahlreiche Auftritte auf Mallorca und ihre Immobilien in Deutschland und Spanien.
Der Weg zur Berufung
Das Landgericht wird in der Berufungsverhandlung das Urteil aus erster Instanz sowohl rechtlich als auch inhaltlich überprüfen. Melanie Müller und ihr Management haben sich bisher nicht zu den laufenden Verfahren geäußert. Die Sängerin, die 2014 die RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ gewann, hat seitdem in verschiedenen TV-Formaten mitgewirkt und sich einen Namen in der Schlagerszene gemacht.
Die kommenden Monate werden entscheidend sein, nicht nur für Müller selbst, sondern auch für die Öffentlichkeit, die gespannt auf den Ausgang des Prozesses blickt. Die Vorwürfe und die damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen werfen ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Prominenten und deren Einfluss auf die Gesellschaft.