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Mordprozess in Beilrode: Rentner droht lebenslange Haft für Brandstiftung

Ein schreckliches Verbrechen, das die Gemeinde Beilrode erschüttert hat, steht erneut im Fokus der Justiz. Ein 74-jähriger Rentner, Detlev B., muss sich seit Montag in Leipzig vor Gericht verantworten, weil er vor mehr als vier Jahren ein verheerendes Feuer gelegt hat, das seinen schwerbehinderten Stiefsohn das Leben kostete. Laut einem Bericht der Leipziger Volkszeitung muss der Fall aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) erneut aufgerollt werden. Es bleibt die zentrale Frage, ob Detlev B. den Tod seines Stiefsohns vorsätzlich herbeigeführt hat.

Am 21. Juni 2020, gegen 11:30 Uhr, entzündete Detlev B. auf dem Grundstück seiner Lebensgefährtin Barbara Z. zunächst in einer Scheune und dann an seinem eigenen Auto. Der Brand führte dazu, dass Thomas Z. (46), der Sohn von Barbara Z., an einer Kohlenmonoxidvergiftung und schweren Verbrennungen starb. Der Fluchtweg war für den gehbehinderten Mann versperrt, und er wurde später tot in seinem Bett gefunden. Der Schaden, der durch das Feuer entstand, wird auf etwa 350.000 Euro geschätzt.

Ein Urteil, das Fragen aufwirft

Im Oktober 2022 wurde Detlev B. zu zwölf Jahren Haft verurteilt, jedoch nur wegen Brandstiftung mit Todesfolge, da die Richter keinen Tötungsvorsatz feststellen konnten. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Revision ein und forderte lebenslange Haft wegen Mordes aus Habgier. Sie argumentierte, dass Detlev B. aus Frust und Wut gehandelt habe, da Thomas Z. in seinen Zukunftsplänen keine Rolle gespielt habe. Zudem plante der Angeklagte, mit dem Versicherungserlös von etwa 215.000 Euro eine neue Lebensgrundlage für sich und seine Partnerin zu schaffen.

Der BGH wies die Revision des Angeklagten zurück, während Detlev B. im ersten Prozess bis zum Schluss bestritt, das Feuer gelegt zu haben. Seine Verteidigung argumentierte, dass Thomas Z. möglicherweise Selbstmord begangen habe, doch das Gericht fand dafür keine Beweise. Indizien, wie Brandbeschleuniger unter den Schuhen des Angeklagten, sprachen gegen seine Version der Ereignisse.

Ein Prozess ohne Worte

Im neu aufgerollten Prozess wird Detlev B. sich nicht äußern. „Ich habe meinem Mandanten geraten, keine Einlassung abzugeben“, erklärte sein Verteidiger Carsten Pagels. Die Brandruine in Last steht auch vier Jahre nach der Tat noch immer, da Barbara Z. angibt, dass das Geld für den Abriss fehlt und die Versicherung sich weigert zu zahlen. Sie hat das unbewohnbare Haus mittlerweile an Angehörige verschenkt, bleibt aber ihrem inhaftierten Partner treu und spricht ihm Mut zu.

Die 16. Strafkammer hat für das Verfahren noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt, und die Öffentlichkeit ist gespannt, wie dieser tragische Fall weitergeht. Der Schmerz und die Trauer um den Verlust von Thomas Z. sind in der Gemeinde spürbar, und die Fragen nach Gerechtigkeit und Verantwortung bleiben bestehen, während die Justiz ihren Gang geht.

NAG Redaktion

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