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Radonwarnung in Sachsen: Arbeitgeber müssen jetzt handeln!

In Sachsen wird heute ein wichtiges Thema angesprochen: der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen. Anlässlich des 10. Europäischen Radontages macht das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf die Pflichten der Arbeitgeber in den sächsischen Radonvorsorgegebieten aufmerksam. Diese Gebiete umfassen insgesamt 107 Gemeinden, darunter der Erzgebirgskreis und der Vogtlandkreis. In diesen Regionen ist die Gefahr von erhöhten Radonkonzentrationen in Gebäuden besonders hoch, was die Gesundheit der Beschäftigten gefährden kann. Laut [LfULG](https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1081228?womort=Vogtlandkreis) müssen Arbeitgeber in Kellern und Erdgeschossen die Radonkonzentration über ein Jahr hinweg messen.

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das aus dem Boden aufsteigt und sich in geschlossenen Räumen anreichern kann. Ein langfristiger Aufenthalt in Räumen mit hohen Radonwerten kann zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen wie Lungenkrebs führen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitgeber die Radonkonzentration an ihren Standorten messen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen. Der Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft. Wenn dieser Wert überschritten wird, sind sofortige Maßnahmen erforderlich, um die Radonbelastung zu senken, wie regelmäßiges Lüften oder bauliche Veränderungen.

Pflichten der Arbeitgeber

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Radonkonzentration an bestimmten Arbeitsplätzen zu messen. Dies betrifft insbesondere Arbeitsplätze in Radon-Vorsorgegebieten und Radon-Arbeitsfeldern. Aber auch außerhalb dieser Gebiete sollten Arbeitgeber die Radonwerte im Auge behalten, da auch dort gefährliche Konzentrationen auftreten können, wie [das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU)](https://www.lfu.bayern.de/strahlung/radon_in_gebaeuden/arbeitsplaetze/index.htm) betont. Arbeitgeber, die die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, riskieren nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Die Messung muss mit anerkannten Geräten erfolgen und über einen Zeitraum von zwölf Monaten durchgeführt werden. Nach der Messung müssen die Ergebnisse dokumentiert und aufbewahrt werden. Sollte der Referenzwert weiterhin überschritten werden, sind die betroffenen Arbeitsplätze bei der zuständigen Behörde anzumelden. In Sachsen ist dies das LfULG, während in Bayern das LfU zuständig ist.

Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration

Wenn die Radonmessungen ergeben, dass die Konzentration über dem zulässigen Wert liegt, müssen Arbeitgeber umgehend Maßnahmen zur Reduzierung ergreifen. Dazu gehören bauliche Veränderungen, die den Zutritt von Radon verhindern, oder Systeme, die Radon unter dem Gebäude absaugen. Der Freistaat Sachsen unterstützt solche Maßnahmen finanziell durch Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Diese Förderung gilt nicht nur für Radonvorsorgegebiete, sondern auch für Bestandsgebäude, die von Radon betroffen sind.

Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen muss anschließend durch eine erneute Messung überprüft werden. Wenn die Radonwerte weiterhin zu hoch sind, sind die Arbeitgeber verpflichtet, weitere Schritte zu unternehmen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Die Verantwortung liegt dabei klar bei den Arbeitgebern, die nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch das Wohl ihrer Beschäftigten im Blick haben sollten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen eine essentielle Aufgabe für Arbeitgeber darstellt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar, und die Folgen einer Vernachlässigung können gravierend sein. Daher ist es von größter Bedeutung, dass alle Verantwortlichen sich ihrer Pflichten bewusst sind und aktiv Maßnahmen ergreifen, um die Radonbelastung in ihren Gebäuden zu minimieren.

NAG Redaktion

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