Herzogtum Lauenburg

Illegale Gewässerausbauten im Herzogtum: Zeugen gesucht!

Im Kreis Herzogtum Lauenburg wurden bei Routinekontrollen im Januar und März 2025 illegale Gewässerausbauten festgestellt. Die Wasserbehörde und die Naturschutzbehörde entdeckten, dass die örtlich zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände nicht in diese Arbeiten involviert waren, was zu schwerwiegenden Umweltschäden führte.

In Klein Pampau wurden hunderte Meter Wassergräben maschinell ausgeräumt, was nicht nur die Böschungen erheblich beschädigte, sondern auch die Struktur der Gewässersohle zerstörte. Diese Eingriffe haben fatale Auswirkungen auf die Habitate von Kleinstlebewesen. Auch in Siebeneichen sind kleinere Fließgewässer betroffen, die in Richtung des Elbe-Lübeck-Kanals verlaufen. Hier wurden mehrere tausend Meter Gewässer umgebaut, wobei die Arbeiten in den Wintermonaten durchgeführt wurden.

Umwelt- und Klimafolgen

Die Zerstörung angrenzender Gehölze durch Freilegung des Wurzelwerks, das Abgraben des Moorbodens und die Vermischung mit Sand und Pflanzenresten führen dazu, dass ein Wiedereinbau der natürliche Struktur unmöglich wird. Zudem bewirkt die Gewässervergrößerung einen erhöhten Grundwasserabfluss, was die angrenzenden Grünlandflächen austrocknet und klimaschädliche Gase freisetzt. Betroffene Flächen stellen sowohl landwirtschaftlich nutzbaren Boden als auch wichtige Lebensräume für Wildtiere dar.

Die Kreisverwaltung sucht nun Zeugen, die Hinweise auf die Täter geben können. Es ist zu beachten, dass illegaler Gewässerausbau mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Hinweise können sowohl telefonisch als auch schriftlich an die Kreisverwaltung gerichtet werden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Unterhaltung und den Ausbau von Gewässern sind klar geregelt. Zuständig für Gewässer erster Ordnung sind die Landesbetriebe in den Regierungspräsidien, während Gemeinden für Gewässer zweiter Ordnung verantwortlich sind. Private Gewässer fallen in die Verantwortung der Grundstückseigentümer. Diese sind verpflichtet, für die Unterhaltung am Gewässer zu sorgen, was sowohl das Gewässerbett als auch das Ufer umfasst. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, wie [waldwissen.net](https://www.waldwissen.net/de/lebensraum-wald/naturschutz/gewaesser/rechtliche-grundlagen-und-zustaendigkeiten-am-gewaesser) ausführlich beschreibt.

In Deutschland müssen für Ausbaumaßnahmen, die Auswirkungen auf Gewässer haben, wasserrechtliche Genehmigungen eingeholt werden, da im Wasserrecht kein Bestandschutz für Bauten am und im Gewässer besteht.