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Wahlkampf im Herzogtum: Grüne laden zu spannenden Veranstaltungen ein!

Die Bundestagswahlen 2025 stehen vor der Tür. Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, sind alle wahlberechtigten Bürger aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Der Wahlkampf nimmt bereits Fahrt auf, und insbesondere im Herzogtum Lauenburg nutzen die Parteien verschiedene Veranstaltungen, um die Wähler zu informieren.

Der Ortsverband Ratzeburg von Bündnis 90 / Die Grünen lädt zu einer besonderen Veranstaltung ein. Am Samstag, dem 15. Februar 2025, ab 18 Uhr findet „Auf ein Heißgetränk mit Robert“ in der Töpferstraße 12 in Ratzeburg statt. Robert Wlodarczyk, Listenkandidat und Fraktionsvorsitzender der Grünen Stadtratsfraktion Ratzeburg, wird anwesend sein und Fragen der Bürger beantworten.

Weitere Wahlveranstaltungen in Ratzeburg

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, am Montag, dem 17. Februar 2025, um 19 Uhr bei „Grünschnack mit Konstantin von Notz“ im Barnies Pub, Töpferstraße 1, in Ratzeburg teilzunehmen. Konstantin von Notz, Direktkandidat für den Bundestag und Mitglied des Bundestages, wird aktuelle Themen der Bundespolitik diskutieren.

Ein Höhepunkt im Wahlkampf wird der Grüne Wahlkampfabschluss am Freitag, dem 21. Februar 2025, um 19 Uhr in der Grundschule Wohltorf, Alter Knick 22, sein. Dr. Konstantin von Notz und Uta Röpcke sowie Kommunalpolitiker stehen interessierten Bürgern für Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung ist kostenlos und bietet ein offenes Format im Stil eines „Speed-Dating“ ohne festgelegtes Thema, um spontane Diskussionen zu ermöglichen. Snacks und Getränke werden bereitgestellt.

Im Rahmen der Bundestagswahlen 2025 müssen sich Wähler auch über die Formalitäten zur Teilnahme an der Wahl informieren. Wahlberechtigte, die im Inland nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen einen Antrag auf Eintragung stellen. Wie auf der [Lauenburg.de](https://www.lauenburg.de/bundestagswahl-2025/) zu lesen ist, können Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, ebenfalls einen Antrag stellen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Die aktuelle Wahlrechtsreform, über die unter anderem [das Parlament](https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/was-das-neue-wahlrecht-fuer-die-bundestagswahl-bedeutet) berichtete, hat weitreichende Änderungen zur Folge. Die Anzahl der Abgeordneten wird auf 630 reduziert, und die Wahl wird nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht durchgeführt, was bedeutet, dass die Zweitstimme eine entscheidende Rolle bei der Sitzverteilung spielt. Außerdem wurde die Wahl vorgezogen, und die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages findet spätestens 30 Tage nach den Wahlen statt.