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Briefwahl-Antrag: So sichern Sie sich Ihr Stimmrecht für die Bundestagswahl!

Wahlberechtigte in Südholstein haben ab Montag die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zu beantragen. Entsprechende Informationen wurden in einem Bericht von NDR veröffentlicht.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen muss bis spätestens 20. Februar erfolgen. In den Städten Norderstedt, Bad Bramstedt und Bad Segeberg (Kreis Segeberg) können die Anträge per E-Mail an die jeweilige Stadt geschickt werden. In den Gemeinden Pinneberg und Rellingen (Kreis Pinneberg) steht zudem ein Online-Antrag auf den Internetseiten bereit. Für Ahrensburg (Kreis Stormarn) besteht die Möglichkeit, das Antragsformular herunterzuladen. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen werden Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt.

Wichtige Informationen zur Briefwahl

Für die Briefwahl wird ein Wahlschein benötigt, der bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden kann. Laut Informationen von bundeswahlleiterin.de ist die Antragstellung sowohl persönlich als auch schriftlich möglich. Schriftliche Anträge können durch Fax oder E-Mail eingereicht werden. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht zulässig.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Antrag, der auch vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung gestellt werden kann. Für den Antrag sind Angaben wie Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift erforderlich. Wenn eine andere Person den Antrag stellt, ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Wahlberechtigte mit Behinderungen haben zudem die Möglichkeit, sich bei der Antragstellung von einer anderen Person unterstützen zu lassen.