
Der Bundestag plant grundlegende Änderungen am Grundgesetz, die insbesondere das Sondervermögen und die Schuldenbremse betreffen. Im Rahmen dieser Änderungen sind Sondersitzungen am 13. und 18. März vorgesehen, um ein Schuldenpaket von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur zu beschließen. Zudem sollen Rüstungsausgaben von der Schuldenbremse befreit werden.
Der neue Bundestag wird sich am 25. März konstituieren, und die anstehenden Beschlüsse müssen daher vom derzeitigen Bundestag gefasst werden. Wolfgang Kubicki (FDP) äußerte sich kritisch zu diesem Vorgehen und bezweifelt die Legitimität des alten Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes. Ralf Stegner (SPD) unterstützt das Sondervermögen, betont jedoch die Notwendigkeit, Prioritäten zu setzen. Johann Wadephul (CDU) erhebt den Anspruch auf die Legitimität der aktuellen Abstimmungen und verweist auf die Sicherheitsbedürfnisse in Europa.
Weitere Details zu den geplanten Maßnahmen
Luise Amtsberg (Grüne) stellte klar, dass die Zustimmung ihrer Partei nicht selbstverständlich sei und fordert mehr Klarheit über die Pläne von Union und SPD. Unterstützt werden die Maßnahmen unter anderem von Melanie Bernstein (CDU) und Petra Nicolaisen (CDU), die zudem die Berücksichtigung kommunaler Belange hervorheben. Astrid Damerow (CDU) betont die Relevanz einer Verbindung zwischen Verteidigungsfähigkeit und Infrastruktur. Tamara Mazzi (Die Linke) hingegen kritisiert, dass die Abstimmung vor der Konstituierung des neuen Bundestags vollzogen wird und fordert, den Menschen in dieser Thematik mehr Gewicht zu geben.
In einem ersten Durchbruch haben sich die CDU und SPD auf ein Finanzpaket verständigt, das sowohl Verteidigung als auch Infrastruktur einbezieht. Die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben ist dabei zentral. Geplant ist die Schaffung eines Sondervermögens für Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro. Vor dem Hintergrund, dass die Union und SPD keine Zweidrittelmehrheit im alten Bundestag haben, wird eine Abstimmung unter Beteiligung von Grünen oder FDP erforderlich sein.
Insgesamt umfasst das Paket sieben Kernbeschlüsse, die eine Modernisierung der Schuldenbremse sowie Investitionen in Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Energieinfrastruktur, Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur sowie Forschung und Digitalisierung vorsehen. 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen sollen außerdem den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen, während für Länder eine jährliche Neuverschuldung von 0,35% des BIP angestrebt wird. Ein Gesetz zur Beschleunigung von Planung und Beschaffung für die Bundeswehr soll zudem in den ersten sechs Monaten nach Regierungsbildung vorgestellt werden. Eine Expertenkommission wird beauftragt, bis Ende 2025 einen Vorschlag zur Modernisierung der Schuldenbremse vorzulegen.