Tierarzt im Visier: Berufung und Approbationsentzug nach Drogenfall!
Ein schockierender Fall von gefährlicher Körperverletzung zieht erneut die Aufmerksamkeit auf sich: Ein Tierarzt, der seiner Freundin heimlich das Tierbetäubungsmittel Xylazin untergemischt haben soll, steht vor Gericht. Im September wurde er bereits zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, doch sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklägerin haben Berufung eingelegt. Dies berichtet shz.de.
Die Berufungshauptverhandlung wird nun vorbereitet, sobald die Verfahrensakten beim Landgericht Kiel vorliegen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Rechtsanwalt Kristof Gengel, der die Nebenklägerin vertritt, hofft auf eine umfassende Aufklärung der Motive hinter der Tat. „Ich hoffe, das Gericht nimmt sich Zeit für eine vernünftige Aufklärung des Sachverhaltes“, so Gengel. Auch andere Geschädigte zeigen großes Interesse an den Hintergründen dieser schockierenden Tat.
Berufsverbot und Approbation im Fokus
Ein weiterer zentraler Punkt der Berufung ist das Thema Berufsverbot. Obwohl das Amtsgericht in Rendsburg dies hätte verhängen können, blieb es aus. Gengel rechnet mit einer Berufungshauptverhandlung „vielleicht im Sommer“ kommenden Jahres. Die Tierärztekammer hat bereits einen Entzug der Zulassung des Tierarztes gefordert, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das Landwirtschaftsministerium ist als Aufsichtsbehörde zuständig und prüft derzeit das Ruhen der tierärztlichen Approbation. Eine Entscheidung wird für Anfang Dezember erwartet.
Das Ministerium erklärte, dass eine Approbation entzogen werden muss, wenn ein Tierarzt sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs belegt. Dies ist besonders relevant, wenn strafrechtliche Verfehlungen vorliegen.
Geständnis und dramatische Folgen
Im September hatte der Tierarzt schließlich ein Geständnis abgelegt, nachdem ihm ein milderes Strafmaß in Aussicht gestellt wurde. Zu seinen Motiven äußerte er sich jedoch nicht. Die Nebenklägerin erlitt am 12. November 2021 nach der unwissentlichen Einnahme des Tiermedikaments einen dramatischen Vorfall: Während sie in eine Klinik nach Rendsburg fuhr, wurde sie ohnmächtig und verunfallte. Bei einer späteren Blut- und Urinprobe wurde das Tierarzneimittel nachgewiesen, was die Schwere der Tat unterstreicht.
Die Aufklärung dieser Vorfälle ist von großer Bedeutung, nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für die Öffentlichkeit, die auf Transparenz und Gerechtigkeit hofft. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um die Wahrheit ans Licht zu bringen und mögliche Konsequenzen für den Tierarzt zu klären, wie auch shz.de berichtet.