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Solar-Erlass überarbeitet: Schleswig-Holstein setzt neue Maßstäbe!

Schleswig-Holstein revolutioniert die Solarenergie: Die Landesregierung hat ihren Solar-Erlass aktualisiert und öffnet damit Tür und Tor für neue Freiflächen-Solaranlagen, ohne dass Gemeinden vorher planen müssen – ein wichtiger Schritt für den Ausbau erneuerbarer Energien!

Die Sonne lacht und Schleswig-Holstein zieht alle Register! Die Landesregierung hat ihren Solar-Erlass überarbeitet – ein entscheidender Schritt, der die Energiewende voranbringen soll! Die neuen Gesetze der Bundesregierung haben dringende Anpassungen nötig gemacht und jetzt kommt Bewegung in den Ausbau von Solaranlagen. Auf der Überholspur: Photovoltaikanlagen dürfen nun bis zu 200 Meter an Autobahnen sowie großen Bahnlinien installiert werden – und das ohne vorherige Planaufstellung durch die Gemeinden!

Das bedeutet frischen Wind für die Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen! Der aktualisierte Erlass berücksichtigt nicht nur rechtliche Grundlagen, sondern gibt auch wertvolle Empfehlungen, wie solche Anlagen effektiv und umweltbewusst gestaltet werden können. Die Botschaft ist klar: Schleswig-Holstein will den Solarausbau fördern, und dabei spielt der Naturschutz eine tragende Rolle!

Ein klarer Rahmen für nachhaltige Entwicklung

Der Landesentwicklungsplan von Schleswig-Holstein gibt dabei den entscheidenden Rahmen vor! Hier wird festgelegt, wo geeignete Flächen für den Ausbau von Solarenergie vorhanden sind und welche Bereiche unter Schutz stehen. Der Erlass ist ein Leitfaden, der die wichtigsten Aspekte bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung von großen Solarkraftwerken aufzeigt – ohne jedoch strikte Vorgaben zu machen. Stattdessen wird eine umfassende Übersicht geboten, die den Planern hilft, die richtige Richtung einzuschlagen.

Ein ganz besonderes Augenmerk wird auch auf die frühzeitige Einbeziehung von Netzbetreibern gelegt, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Ein kluger Schachzug in einer Zeit des wachsenden Energiebedarfs!

Innovative Nutzung von Flächen

Eine weitere spannende Neuerung: Der Erlass macht deutlich, dass die Installation von PV-Anlagen auf stillgelegten Deponien, Mooren und sogar auf ökologisch wertvollen Flächen möglich ist, solange dies umweltverträglich gestaltet wird. Das eröffnet ganz neue Horizonte für die Nutzung bisher brachliegender Flächen!

Doch die Verantwortlichen geben sich nicht nur mit den neuen freigegebenen Flächen zufrieden – auch Solar-Anlagen auf Gebäuden oder in Windenergie-Vorranggebieten sind spannende Optionen, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. Ob diese Flächen für den Solarausbau zulässig sind, wird dabei genau angeschaut. Ein dynamischer Prozess, der Schleswig-Holstein auf die Energiekurskarte setzt!

NAG Redaktion

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