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Schnapsidee am Steuer: Führerschein in Würzburg sichergestellt!

Am Freitagabend wurde ein 25-jähriger Pkw-Fahrer an einer Rastanlage der Bundesautobahn A3 in Würzburg von der Polizei kontrolliert. Zeugen berichteten von auffälligem Verhalten des Fahrers, der Schwierigkeiten hatte, in sein Fahrzeug einzusteigen und schwankte. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,86 Promille.

Die Polizei stoppte das Fahrzeug und stellte den Führerschein des Fahrers vor Ort sicher. Infolge dieser Vorfälle wurden strafrechtliche Ermittlungen gegen den 25-Jährigen eingeleitet. Der Fahrer darf vorerst nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Rechtliche Folgen von Alkoholfahrten

Fahren unter Alkoholeinfluss stellt nicht nur eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar, sondern ist auch rechtswidrig, wie [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/alkohol-am-steuer-wann-droht-der-entzug-der-fahrerlaubnis-221046.html) berichtet. Es wird zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis unterschieden. Ein Fahrverbot kann bei groben oder wiederholten Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie bestimmten Straftaten verhängt werden. Die Dauer beträgt hier zwischen 1 und 6 Monaten, wobei der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben werden muss.

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wird der Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist festgelegt, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Besonders relevant ist, dass bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille oder mehr nahezu immer mit einem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden muss, während zwischen 0,3 und 1,09 Promille eine relative Fahruntauglichkeit vorliegt, bei der ein Entzug möglich ist.