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Schottergärten im Landkreis Wolfenbüttel: Strenge Kontrollen drohen!

Die Stadt und der Landkreis Wolfenbüttel haben Maßnahmen zur Beseitigung von Schotter- und Kiesgärten angekündigt. Grundstückseigentümer werden aufgefordert, diese unzulässigen Gartenanlagen zu entfernen und stattdessen Grünflächen anzulegen. Diese Entscheidung folgt auf die Bestätigung einer entsprechenden Regelung durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Januar 2023, welche festlegt, dass Schottergärten gegen die Niedersächsische Bauordnung verstoßen.

Im Rahmen der neuen Initiative werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, jedoch ist das Gebiet der Stadt Wolfenbüttel hiervon ausgenommen. Die Behörden planen, Grundstückseigentümer bei Auffälligkeiten zu kontaktieren und zur Beseitigung der Schottergärten aufzufordern. Sollten die Eigentümer dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann die Verwaltung bauordnungsrechtlich eingreifen und ein Bußgeld verhängen.

Regelungen zur Gestaltung von Grundstücken

Laut der Niedersächsischen Bauordnung müssen nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken als Grünflächen gestaltet werden (§ 9 Absatz 2). Schotter- und Kiesflächen sind flächendeckend verboten. Ein Schottergarten wird definiert als eine Gartenfläche, die großflächig mit Steinen bedeckt ist, und meist nur wenige oder gar keine Pflanzen aufweist. Dabei spielen das Gesamtbild der Fläche und die Gestaltung eine entscheidende Rolle, sodass diese einen „grünen Charakter“ aufweisen muss.

Genehmigt sind Steinelemente, wenn sie der Vegetation dienen und untergeordnet sind. Die Vegetation muss überwiegend vertreten sein, so das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen. Hauseigentümer sind selbst dafür verantwortlich, die Schotter- und Kiesflächen zu entfernen, und müssen die Maßnahmen auf eigene Kosten umsetzen. Die Bauaufsichten von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel haben zudem die Befugnis, die Entfernung innerhalb einer angemessenen Frist anzuordnen. Bei Nichtbefolgung drohen Zwangsmittel und Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Weitere Informationen sowie eine Anleitung zur Grünflächengestaltung können auf der Website Wolfenbüttel.de abgerufen werden. Zudem ist ein Flyer mit Tipps zur Gartengestaltung erhältlich, der heruntergeladen oder per Post angefordert werden kann. Für Fragen steht die Bauaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel unter der Telefonnummer 05331 84 602 oder per E-Mail unter bauenundplanen@lk-wf.de zur Verfügung.