DeutschlandEsslingenGöppingen

Schwäbischer Standard: Kommt es zu fairen Löhnen im Kreis Esslingen?

Der Kreis Esslingen hat beschlossen, dem „Schwäbischen Standard“ bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu folgen. Gemäß dieser Regelung müssen Unternehmen künftig Auskunft über die Einhaltung von Tarifbestimmungen und Mindestlohnvorgaben geben. Dies soll dazu dienen, Missbrauch mit öffentlichen Geldern zu vermeiden. Trotz der Einführung dieser Maßnahmen bleibt die Auskunft für die Unternehmen freiwillig.

Bereits in Städten wie Kirchheim, Göppingen und Leinfelden-Echterdingen wird dieser Standard angewendet, der 2011 im Rahmen des „Integrierten Arbeitsmarkt- und Sozialkonzepts“ (IALS) eingeführt wurde. Kritiker äußern jedoch Bedenken, dass die freiwillige Auskunft nicht ausreichend sei, um die Arbeitsbedingungen und faire Löhne nachhaltig zu verbessern, wie Teckbote berichtete.

Mindestlohnregelungen für ausländische Subunternehmer

In einer anderen Angelegenheit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass Mindestlohnvorgaben für öffentliche Aufträge nicht automatisch für ausländische Subunternehmer gelten. Dies resultiert aus einem Streitfall bezüglich eines Auftrags der Stadt Dortmund zur Digitalisierung von Akten. Die Stadt Dortmund wollte, dass der Mindestlohn von 8,62 Euro pro Stunde, der in Nordrhein-Westfalen gilt, auch für die Beschäftigten ausländischer Subunternehmer zahlt wird.

Die Bundesdruckerei, die den Auftrag nach Polen weitergeben wollte, wehrte sich gegen diese Forderung. Ein deutsches Gericht hat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts gebeten. Das Gericht entschied, dass die Dortmunder Vorgabe gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt. Es stellte fest, dass der Schutz der Arbeitnehmer vor Lohndumping gerechtfertigt ist, jedoch auch die Lebenshaltungskosten im Arbeitsland berücksichtigen muss. Höhere Löhne im Ausland könnten den Wettbewerbsvorteil eines Unternehmens beeinträchtigen. Die Regelungen für öffentliche Aufträge innerhalb Deutschlands bleiben jedoch unverändert, wie Haufe berichtete.