
Ein 38-jähriger Mann wurde am Sonntagnachmittag in Kempten gefasst, nachdem er zuvor in eine Holzhandlung eingebrochen war. Laut Allgäu Hit brach der Mann gewaltsam in das Geschäft ein und hebelte mehrere versperrte Schranktüren auf der Suche nach Bargeld auf. Obwohl er kein Geld fand, entwendete er ein Mobiltelefon sowie einen Pkw, zu dem er den passenden Schlüssel entdeckte.
Nach dem Diebstahl fuhr der 38-Jährige mit dem gestohlenen Fahrzeug nach Kempten, wo er schließlich von einer Streife der Polizeiinspektion Kempten gestoppt wurde. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Ermittlungen bestätigten den Zusammenhang zwischen dem gestohlenen Pkw und dem Einbruch. Die Polizei ordnete daraufhin eine Blutentnahme an, und es stellte sich heraus, dass dem Mann mehrere Einbrüche und Diebstähle im Bereich Immenstadt und Sonthofen vorgeworfen werden.
Rechtliche Konsequenzen
Die Staatsanwaltschaft Kempten beantragte einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten, der am Montag dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde. Nach Prüfung der Haftgründe wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Einbruchdiebstahl, wie er in diesem Fall zur Anwendung kommt, ist in Deutschland als schwerer Diebstahl geregelt und setzt unter anderem das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude voraus, um eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zu entwenden, was in § 243 Abs. 1 StGB festgehalten ist, wie Juraforum erläutert.