BerlinDeutschland

Strafen in Berliner Schulen: Schüler erzählen von ihren Erfahrungen!

In Berlin nehmen Schüler und Schülerinnen mit dem Eintritt in die Schule ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis ein, was bedeutet, dass bestimmte Pflichten zu erfüllen sind. Wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden, etwa durch das Stören des Unterrichts oder das Zuspätkommen, dürfen Lehrkräfte erzieherische Maßnahmen ergreifen. Schüler berichten über die Sinnhaftigkeit dieser „Strafen“ und ihre persönlichen Erfahrungen damit.

So erhielt die 15-jährige Stella einen mündlichen Tadel, weil sie unbeabsichtigt das Sportfeld betrat, was zu Stress mit ihren Eltern führte. Ibrahim, 17 Jahre alt, empfand einen mündlichen Tadel aufgrund einer minimalen Verspätung als ungerecht. Im Gegensatz dazu sieht der 12-jährige Dejan manche Strafen als berechtigt an, wenn sie lehrreich sind. Damian, ebenfalls 12, merkt an, dass bei Unterrichtsstörungen häufig das Verlassen des Klassenzimmers als Strafe verhängt wird.

Regelungen und Maßnahmen an Berliner Schulen

Laut dem Berliner Schulgesetz, insbesondere Paragraph 62, sind unter anderem folgende Maßnahmen durch Lehrkräfte erlaubt:

  • Erzieherisches Gespräch
  • Gemeinsame Absprachen
  • Mündlicher Tadel
  • Eintragung in das Klassenbuch
  • Wiedergutmachung von Schäden
  • Vorübergehende Einziehung von Gegenständen

Die Lehrkräfte entscheiden über die angemessenen Maßnahmen im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung und müssen dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Auch die Erziehungsberechtigten werden über die ergriffenen Maßnahmen informiert.

Besonders hervorzuheben ist, dass andere Ordnungsmaßnahmen, wie Suspendierungen, nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten zulässig sind, während körperliche Züchtigungen und entwürdigende Maßnahmen verboten sind. Schüler wie Falk, 14 Jahre, berichten von Erfahrungen, bei denen sie wegen Redens im Unterricht vor die Tür gesetzt wurden, was seiner Meinung nach keinen großen Einfluss auf das Verhalten habe.

Ein weiterer Aspekt, den Jonathan, 14, anspricht, ist das Verbot, das Schul-WLAN für nicht schulische Zwecke zu nutzen, wobei Verstöße gegen diese Regelung zum Verlust des Zugangs führen können. Obwohl Jonathan noch nie bestraft wurde, empfindet er die Regelung als abschreckend.

Wie [Tagesspiegel](https://www.tagesspiegel.de/berlin/was-bringen-strafen-an-berliner-schulen-der-jugendliche-trotz-will-dann-mit-absicht-zu-spat-kommen-13100869.html) berichtet, sollen Schulen bei Konflikten und Störungen vorrangig erzieherische Mittel einsetzen. Dies wird durch [das Berliner Schulgesetz](https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-v-schulverhaeltnis/abschnitt-iv-massnahmen-bei-erziehungskonflikten/sect-62-erziehungsmassnahmen.php) gestützt, das die Einbeziehung aller Beteiligten und der Erziehungsberechtigten bei der Lösung von Erziehungskonflikten vorschreibt.