
Mit der neuen Bundesregierung werden an den deutschen Grenzen verstärkt Kontrollen durchgeführt. In diesem Zusammenhang haben die Behörden die ersten Zurückweisungen von Asylsuchenden nach Luxemburg vollzogen. Betroffen sind vier afghanische Staatsangehörige, darunter zwei Frauen und zwei Männer, die aus Luxemburg eingereist sind und zuvor bereits Asylgesuche in Griechenland gestellt hatten. Die Entdeckung der Asylsuchenden erfolgte am Hauptbahnhof Trier, bei der Kontrolle eines Reisebusses. Die Rückweisung wurde in Absprache mit der Polizei in Luxemburg durchgeführt. Die vier Personen gehören nicht zu den vulnerablen Gruppen, die von Zurückweisungen ausgenommen sind, wie Schwangere oder Kinder.
Die verschärften Grenzkontrollen wurden am Donnerstag nach Anweisung des neuen Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) eingeführt. Diese Kontrollen wurden auch an den Grenzen zu Belgien intensiviert. In diesem Zusammenhang wird zudem eine weitere personelle Verstärkung von der Bundesbereitschaftspolizei in der kommenden Woche erwartet. Die Bundespolizei Trier betreibt zwei stationäre Kontrollstationen: Eine befindet sich auf der A64 für den Einreiseverkehr aus Luxemburg und die andere an der Grenze zu Belgien. Zudem gibt es regelmäßige Kontrollen an anderen Stellen im 30-Kilometer-Bereich entlang der Grenzen, in Rheinland-Pfalz existieren insgesamt 36 Grenzübergänge nach Luxemburg und Belgien.
Erweiterte Kontrollen und rechtliche Grundlagen
Die aktuellen Maßnahmen spiegeln eine generelle Tendenz wider, die seitens der Bundesregierung verfolgt wird, insbesondere im Hinblick auf irreguläre Migration. Bundeskanzler Friedrich Merz vergleicht die neuen Kontrollen mit denen während der Fußball-Europameisterschaft, wenngleich es damals keine Zurückweisungen von Asylsuchenden gab. Die neuen Regelungen, die von Innenminister Dobrindt erlassen wurden, sollen eine verstärkte Rückweisung von Asylbewerbern vorsehen, wobei laut Informationen von der Polizei-Gewerkschaft die Zurückweisungen generell für alle Flüchtlinge vorgesehen sind, ausgenommen Schwangere, Kranke und unbegleitete Minderjährige.
Die Weisung von Dobrindt ist für die Beamten an der Grenze bindend. Der Gewerkschaftsvertreter Heiko Teggatz von der DPolG bestätigte, dass diese Anordnung verbindlich vorschreibt, dass Asyl- und Schutzersuchende ins Nachbarland zurückgeschickt werden. Während Dobrindt sich auf das deutsche Asylgesetz sowie Art. 72 AEUV beruft, um die Zurückweisungen zu rechtfertigen, äußert sich SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede kritisch. Sie betont, dass pauschale Zurückweisungen nicht mit europäischem Recht vereinbar seien und fordert eine enge Abstimmung mit europäischen Partnern.
Zusätzlich gibt es juristische Unsicherheiten hinsichtlich der Zulässigkeit der Zurückweisungen an der Grenze. Merz wiederum hebt hervor, dass die Verfahren im Einklang mit europäischem Recht stehen und die europäischen Nachbarn informiert sind. Gleichzeitig ist die Zahl der Erstanträge auf Asyl in Deutschland im ersten Quartal um 30.000 auf insgesamt 36.000 gesunken, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum.