
Am Karfreitag, dem 18. April 2025, gibt es in Deutschland ein Tanzverbot, das aufgrund des stillen Feiertags unterschiedlich lange gilt. Der Karfreitag ist für Christinnen und Christen ein Tag der Trauer, an dem das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz erinnert wird. Während dieses Tages sind öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Events wie Sport-Events verboten, was im Feiertagsgesetz des Bundes festgeschrieben ist.
In Niedersachsen beispielsweise gilt das Tanzverbot am längsten. Im Gegensatz dazu hat Bremen mit 15 Stunden das kürzeste Tanzverbot. Bundesweit betrachtet, ist das Tanzverbot in Rheinland-Pfalz mit 84 Stunden am längsten. In Hamburg wurde das Tanzverbot seit März 2024 gelockert und gilt nun von 5 Uhr bis Mitternacht am Karfreitag. Die evangelische Regionalbischöfin Petra Bahr spricht sich für die Beibehaltung des Karfreitags als stillen Feiertag aus.
Detaillierte Regelungen in den Bundesländern
Die Regelungen zum Tanzverbot variieren zwischen den 16 Bundesländern. Hier sind einige Beispiele:
- Baden-Württemberg: Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr
- Bayern: Gründonnerstag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
- Berlin: Karfreitag, 4 bis 21 Uhr
- Brandenburg: Karfreitag, 0 Uhr, bis Karsamstag, 4 Uhr
- Bremen: Karfreitag, 6 bis 21 Uhr
- Hamburg: Karfreitag, 5 bis 24 Uhr
- Hessen: Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
- Niedersachsen: Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
- Rheinland-Pfalz: Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr
In der Gesamtheit sind Clubs und Diskotheken während des Tanzverbots geschlossen, und sämtliche Tanzveranstaltungen sind untersagt. Private Feiern sind jedoch erlaubt, solange auf die Lautstärke geachtet wird. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind am Karfreitag verboten, was bedeutet, dass an diesem Tag kein Freitagsspiel in der Fußball-Bundesliga stattfindet.
Umfragen zeigen, dass rund 50 % der Deutschen eine Lockerung des Tanzverbots befürworten, während etwa 30 % dagegen sind. Im Vergleich dazu ist Karfreitag in den Niederlanden ein Feiertag, an dem viele Geschäfte öffnen dürfen, während in Deutschland die meisten Läden geschlossen bleiben, mit Ausnahmen für Bäckereien und ähnliche Geschäfte.
Die Diskussion um die Auslegung und die Notwendigkeit des Tanzverbots hat in der jüngsten Vergangenheit zugenommen. Ein Göttinger Clubbetreiber klagte gegen ein von der Stadt verhängtes Bußgeld wegen des Tanzverbots, wobei sein Anwalt argumentierte, dass Nichtchristen gezwungen werden, sich an religiöse Regeln zu halten. Der Fall steht momentan vor dem Bundesverfassungsgericht, nachdem das Amtsgericht einen Streitfall nach Karlsruhe gegeben hat.