Altenburger LandThüringen

Blitz-Alarm auf der A4: Raser in Löbichau müssen mit Strafen rechnen!

Am 8. April 2025 wurde in Thüringen auf der Bundesautobahn 4 (A4) bei Löbichau / Beerwalde ein mobiler Blitzer in einer 60 km/h-Zone eingesetzt. Dies geschah um 14:31 Uhr, wie [news.de](https://www.news.de/auto/856476800/mobile-blitzer-geschwindigkeitsueberwachung-auf-der-autobahn-a4-aktuell-bei-loebichau-wo-wird-heute-heute-am-dienstag-08-04-2025-geblitzt/1/) berichtete. Die Gefahrenlage auf Bundesautobahnen ist stets dynamisch, sodass die mobilen Radarkontrollen angepasste Einsätze haben können. Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten als häufige Unfallursache auf deutschen Straßen, weshalb Raser und Drängler mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Die Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsübertretungen basieren auf der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den dazugehörigen Bußgeldkatalogen. Fahrer, die Radarwarner oder Laserstörgeräte mitführen, verstoßen gegen § 23 StVO, während Blitzer-Apps auf Handys nicht strafbar sind, solange sie während der Fahrt nicht verwendet werden.

Bußgelder und Strafen

Geschwindigkeitsüberschreitungen ziehen unterschiedliche rechtliche Konsequenzen nach sich. Laut [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/geschwindigkeitsueberschreitung/) können Fahrer mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und möglichen Fahrverboten rechnen. Für innerorts erfasste Geschwindigkeitsverstöße können abhängig von der Höhe der Überschreitung folgende Bußgelder verhängt werden:

  • Bis 10 km/h: 30 €, keine Punkte
  • 11 – 15 km/h: 50 €, keine Punkte
  • 16 – 20 km/h: 70 €, keine Punkte
  • 21 – 25 km/h: 115 €, 1 Punkt
  • 26 – 30 km/h: 180 €, 1 Monat Fahrverbot
  • 31 – 40 km/h: 260 €, 1 Monat Fahrverbot
  • 41 – 50 km/h: 400 €, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 – 60 km/h: 560 €, 2 Monate Fahrverbot
  • 61 – 70 km/h: 700 €, 3 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h: 800 €, 3 Monate Fahrverbot

Wird der Fahrer innerhalb eines Jahres mehrmals bei Geschwindigkeitsübertretungen über 25 km/h ertappt, drohen zusätzliche Strafen. In der Regel erfahren die Betroffenen durch einen Anhörungsbogen von einem Verstoß. Ein Bußgeldbescheid kann jedoch innerhalb von zwei Wochen angefochten werden, vorausgesetzt, der Fahrer kann innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß ermittelt werden.