Erfurt

Bahn-Tunnel in Erfurt: Neue Kampagne für saubere Luft gestartet!

Am Erfurter Hauptbahnhof wurde eine neue Kampagne gestartet, die auf das Rauchen im Bahnhofstunnel abzielt. Diese Initiative umfasst gelbe und weiße Aufkleber sowie Sticker, die eine Cartoon-Figur darstellen, welche eine Zigarette hält. Unter den Slogans „Rauchen unter freiem Himmel!“ und „Für einen rauchfreien Bahnhofstunnel.“ soll das Bewusstsein für die Luftqualität in diesem Bereich gesteigert werden.

Die Aktion wurde in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Erfurt und der Deutschen Bahn ins Leben gerufen. Ziel der Kampagne ist es, die Luftqualität zu verbessern und Husten beim Warten auf die Straßenbahn zu reduzieren. In sozialen Medien gibt es unterschiedliche Meinungen zur Maßnahme. In einer Facebook-Gruppe wurden über hundert Kommentare verfasst, die die Aktion kritisch und unterstützend beleuchten.

Öffentliche Reaktionen und Kontroversen

Kritiker äußern, dass Rauchen im Freien nicht verboten werden sollte und fragen sich, wie die Kontrolle der Kampagne durchgeführt werden soll. Viele Nutzer zeigen starke Ablehnung und kritisieren die Verwendung von Geldern für diese Kampagne. Auf der anderen Seite gibt es auch Befürworter, die die Initiative als notwendig ansehen, um die Luftqualität, insbesondere für Kinder, zu verbessern. Es ist wichtig zu betonen, dass die Kampagne keine offizielle Verbotsmaßnahme darstellt, sondern vielmehr eine freundliche Bitte aussprechen möchte, das Bewusstsein für die Luftqualität zu schärfen.

Zusätzlich zur Kampagne für den Bahnhofstunnel liegt der Stadt Erfurt ein Luftreinhalteplan und ein Aktionsplan vor, die online über das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz abrufbar sind. Diese Dokumente enthalten Informationen über die Luftreinhaltung und Feinstaubbelastung. Die Luftqualität in Thüringen, insbesondere in Erfurt, hat sich in den letzten Jahren verbessert, und seit 2013 wurden in der Stadt keine Grenzwerte mehr überschritten. Aufgrund dieser Einhaltung der langjährigen Grenzwerte wurde von der zuständigen Behörde (TLUBN) geprüft, ob die beschränkenden Maßnahmen des Luftreinhalteplans aufgehoben werden können. In diesem Kontext wurde eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Kennzeichnung der Umweltzone durch ein Urteil des OVG vom 21. April 2021 aufgehoben.