
Im Landkreis Hildburghausen, Thüringen, wurden gefälschte Masern-Impfnachweise bei Schuleingangsuntersuchungen entdeckt. Die Amtsärztin Cordula Schlemmer bestätigte, dass Eltern falsche Impfbescheinigungen für ihre Kinder abgegeben haben. Das zuständige Gesundheitsamt führt stichprobenartige Prüfungen der Impfnachweise durch.
Eltern, deren Kinder keinen gültigen Impfnachweis vorlegen können, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, darunter ein Betretungsverbot für Kindergärten und Horte. Seit 2020 besteht in Deutschland die Pflicht, Kinder gegen Masern impfen zu lassen, um diese Einrichtungen besuchen zu dürfen. Die Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die Hautausschläge und gefährliche Komplikationen wie Gehirnentzündungen verursachen kann. Bislang existiert keine spezifische Therapie gegen das Virus.
Rechtslage und Folgen
Da die Schulpflicht in Deutschland höher gewichtet wird als die Impfpflicht, dürfen Schulkinder ohne nachgewiesenen Masernimpfschutz weiterhin die Schule besuchen. Schulen sind jedoch verpflichtet, Fälle ohne Impfschutz dem Gesundheitsamt zu melden. Eltern, die sich der Impfpflicht widersetzen, müssen mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. Zudem kann bei fehlendem Nachweis ein Zwangsgeld angedroht werden, wie [thueringen24.de](https://www.thueringen24.de/thueringen/article300471928/thueringen-impfpflicht-masern-schulen-kinder.html) berichtete.
Die Entdeckung der gefälschten Impfbescheinigungen wirft Fragen über den Umgang mit der Impfpflicht auf. Dies ist kein Einzelfall; ähnliche Vorfälle wurden auch in der Region gemeldet, wo Eltern falsche Impfnachweise eingereicht haben. Auch [tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/inland/regional/thueringen/mdr-ohne-impfung-in-die-schule-gefaelschte-masern-impfnachweise-in-hildburghausen-entdeckt-100.html) berichtete über die Problematik und die laufenden Prüfungen durch das Gesundheitsamt.