Gotha

Neues Gesetz zum Datenschutz: Ist Ihr Cookie-Banner rechtswidrig?

Am 8. Januar 2025 fand im Landratsamt ein besonderes Event unter dem Motto „Freitag ab eins macht Onno deins“ statt. Hierbei handelte es sich um einen Dialogtag, bei dem Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hatten, ihre Anliegen direkt mit dem Landrat Onno Eckert zu besprechen. Solche Formate sollen die Kommunikation zwischen Verwaltung und den Bürgern verbessern und das Vertrauen in die öffentliche Hand stärken. Das Event wurde gut besucht und regte zahlreiche Gespräche an.

Veranstaltet wurde der Tag in einem offenen Rahmen, der sowohl Informationen als auch Gespräche zu verschiedenen Themen ermöglichte. Dabei lag der Fokus auf einem persönlichen Austausch, um den Bürgern Gehör zu schenken und ihre Fragen und Anregungen direkt aufzunehmen.

Neue Regelungen zum Datenschutz

Parallel zur Veranstaltung gab es relevante Entwicklungen im Bereich Datenschutz, die für die Nutzer von Online-Diensten von Bedeutung sind. Am 1. Dezember 2021 trat das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) in Kraft, welches die DSGVO ergänzt und den Zugriff auf Daten auf Endgeräten regelt. Dieses Gesetz verbietet den Zugriff auf Daten, wenn dieser nicht unbedingt erforderlich oder vom Nutzer gewünscht ist, was unterstreicht, dass der Schutz der Privatsphäre der Nutzer Priorität hat.

Das TDDDG vereint Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und setzt den Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie um, der ein Opt-In-Prinzip für Cookies fordert. Vor diesem Gesetz gab es Unklarheiten über die Regelungen für Cookies in Deutschland, weswegen der Bundestag nun klare Richtlinien geschaffen hat. So muss bei der Verwendung von einwilligungsbedürftigen Cookies ein Cookie-Banner bereitgestellt werden, der klare Informationen und eine Opt-in-Funktion bietet.

Wichtig ist auch, dass Verstöße gegen das TDDDG mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet werden können. Die Verantwortung für die Durchsetzung der neuen Regelungen liegt bei den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, die bereits erste Verurteilungen wegen rechtswidriger Cookie-Banner ausgesprochen haben.

Die Kombination von Bürgerdialogen, wie dem im Landratsamt, mit den Entwicklungen im Datenschutz zeigt das Bestreben von Behörden, transparenter und bürgernah zu agieren, während gleichzeitig die Rechte von Nutzern im digitalen Raum gewahrt bleiben.