
Die geplanten Fördergelder für das Goethehaus in Weimar betragen, wie [WDR](https://www1.wdr.de/kultur/kulturnachrichten/literatur-goethe-geothehaus-weimar-100.html) berichtete, statt ursprünglich 35 Millionen Euro nur noch 18 Millionen Euro. Dies hat zur Folge, dass die notwendigen Umbauten für die Barrierefreiheit gestrichen werden sollen. Die Sanierung des Goethehauses selbst wird jedoch weiterhin wie geplant durchgeführt.
Ulrike Lorenz, Präsidentin der Klassikstiftung Weimar, äußerte den Wunsch, das Goethehaus „entfälscht“ zu gestalten. In der NS-Zeit und in der DDR wurden die Räume mit politischen Absichten umgestaltet. Das Ziel der Sanierung ist es, den Originalzustand des Hauses möglichst wiederherzustellen, da Goethe verfügt hatte, dass sein Wohnhaus in Weimar nach seinem Tod als Denkmal erhalten bleibt.
Fördermöglichkeiten für barrierefreie Umbauten
Der Bedarf an barrierefreien Wohnungen ist besonders wichtig für Menschen mit Behinderungen. Laut [Schwerbehinderung Vorteile](https://schwerbehinderung-vorteile.de/behindertengerecht-umbauen-zuschuss/) können für behindertengerechte Umbauten verschiedene Zuschüsse und Fördergelder beantragt werden. Die Voraussetzungen für diese Zuschüsse variieren und sind nicht ausschließlich an den Schwerbehindertenausweis gebunden. Es werden acht verschiedene Möglichkeiten der Bezuschussung vorgestellt.
- Pflegekasse: Zuschuss bis 4180€ ab 2025 für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Situation, Antrag erforderlich.
- Wohnbauförderprogramme der Bundesländer: Sechs Bundesländer bieten eigene Zuschussprogramme, die mit Pflegekassenzuschüssen kombiniert werden können.
- Kommunale Förderprogramme: Beispiel: Förderprogramm der Stadt Mannheim für barrierefreies Wohnen.
- Rehabilitationsträger: Zuständigkeit liegt bei gesetzlichen Rentenversicherungen, Beispielen wie Integrationsämtern und Berufsgenossenschaften.
- Stiftungen: Teilfinanzierung von Umbauten durch Stiftungen, Antrag erforderlich.
- KfW-Programme: Zwei Programme für barrierefreies Bauen mit unterschiedlichen Krediten und Zuschüssen.
- Sozialhilfeträger: Kostenübernahme für notwendige Umbauten bei Grundsicherung oder Bürgergeld.
- Eingliederungshilfe: Ähnlich wie Sozialhilfe mit spezifischen Einkommensfragestellungen.