Kriminalität und JustizWeimar

Verzweifelter Mann ruft Polizei: Ich will ins Gefängnis!

Am Dienstagmorgen erhielt die Polizei in Weimar einen ungewöhnlichen Anruf von einem 33-jährigen Mann. Dieser gab an, per Haftbefehl gesucht zu werden und äußerte den Wunsch, sich selbst zu stellen. Laut seinem eigenen Bekunden wäre die Haft für ihn eine „Erlösung“.

Die Beamten, die auf den Anruf reagierten, konnten jedoch keinen Haftbefehl finden, der auf den Namen des Mannes ausgestellt war. Sie vermuten, dass es sich um einen „verzweifelten Selbstdarsteller“ handelte.
Am selben Tag wurde in der nahegelegenen Stadt Apolda ein anderer Mann mit einem Haftbefehl festgenommen. Dieser wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und soll eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten absitzen.

Was ist ein Haftbefehl?

Ein Haftbefehl ist eine gerichtliche Anordnung zur Festnahme einer Person und kann sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Gründe haben. Der Zweck von strafrechtlichen Haftbefehlen liegt in der Strafverfolgung, während zivilrechtliche Haftbefehle oft zur Durchsetzung von Forderungen dienen, beispielsweise bei unbezahlten Schulden.

Unbezahlte Geldstrafen können in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden und führen somit möglicherweise zu einem Haftbefehl. Zudem können Gerichtskosten, wenn sie nicht beglichen werden, ebenfalls einen Haftbefehl nach sich ziehen. Rechtzeitiges Handeln kann helfen, einen Haftbefehl zu vermeiden, während dessen Vollstreckung bei einer Polizeikontrolle festgestellt werden kann, wie legalnerd.de berichtet.