
In Deutschland gibt es strenge Regelungen für Wunschkennzeichen, die sicherstellen sollen, dass solche Kombinationen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. So sind schlüpfrige Kombinationen wie „S-EX“, „SE-X“, „SE-XY“ oder „GE-IL“ in Städten wie Stuttgart, Segeberg und Gelsenkirchen zulässig, wie die Schwäbische Zeitung berichtete.
Gemäß Paragraf 8, Absatz 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung dürfen Wunschkennzeichen also nicht anstößig sein. Während das Kennzeichen „GE-IL“ genehmigt wird, kommt eine Kombination wie „M-HJ-28“ nicht in Frage. Der Grund dafür liegt darin, dass „HJ“ mit der Hitlerjugend assoziiert wird und somit in Deutschland tabu ist. Zudem ist die Zahl „28“ in Bayern verboten, da sie mit der extremistischen Gruppe „Blood & Honour“ in Verbindung gebracht wird. Auch bestimmte Zahlenkombinationen wie 88, 888 und 188 sind untersagt, da sie als Erkennungszeichen für rechtsextremistische Ideologien interpretiert werden können.
Regionale Bestimmungen und verbotene Kombinationen
Die Regelungen für verbotene Buchstabenkombinationen variieren je nach Bundesland. In folgenden Bundesländern sind die Kombinationen KZ, HJ, NS, SA, und SS untersagt:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Besonders in Städten gibt es zusätzlich spezifische verbotene Kennzeichen, etwa in Köln mit „K-Z“ und „K-ZZ“ oder im Saalekreis mit „SK-IN“, was für Skinhead steht. In Nürnberg sind Kennzeichen wie „N-PD“ und „N-SU“ verboten, die mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands und dem Nationalsozialistischen Untergrund in Verbindung stehen.
Weitere Informationen zu den Regularien und dem strafbaren Verwenden von Kennzeichen sind in einem Dokument des Bundestages zu finden, das detaillierte rechtliche Hinweise bietet (Bundestag).