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Verbraucherzentrale klagt: Irreführende Zinsversprechen von Trade Republic!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat rechtliche Schritte gegen den Neobroker Trade Republic eingeleitet. Die Klage wurde am Freitag eingereicht und wirft dem Unternehmen „irreführende Werbung“ in Bezug auf hohe Zinsen auf Girokonten vor.

Trade Republic bietet seinen Kunden digitalen Zugang zu Aktien- und Finanzmärkten und wirbt häufig mit günstigen oder kostenfreien Trades. Ein zentraler Punkt der Kritik ist die Online-Werbung, die einen unbegrenzten Zinssatz von drei Prozent auf Guthaben in Aussicht stellt. Die Verbraucherzentrale bemängelt dabei, dass die Hinweise auf mögliche Zinsänderungen unzureichend sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Guthaben nicht vollständig der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen, da Teile der Einlagen in Geldmarktfonds investiert werden. Einlagen bei den Partnerbanken sind bis zu 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.

Vorwürfe und Reaktionen

Niels Nauhauser, ein Finanzexperte der Verbraucherzentrale, kritisiert die Intransparenz in der Kommunikation von Trade Republic. Das Unternehmen weist jedoch die Vorwürfe zurück und betont, dass es auf der App und der Website für eine transparente Information sorge. Die Diversifizierung der Kundeneinlagen auf verschiedene Partnerbanken sei seit Mai 2024 bekannt.

Zusätzlich steht Trade Republic wegen ähnlicher Werbeaussagen unter Beschuss. Das Unternehmen hatte mit einem Zinssatz von drei Prozent für Guthaben auf dem Girokonto geworben, der als unbegrenzt und mit Einlagensicherung verknüpft dargestellt wurde. Mittlerweile wurde der Zinssatz, der an den EZB-Leitzins gekoppelt ist, auf 2,75 Prozent gesenkt. Die Verbraucherzentrale kritisiert außerdem die Handhabung der Einlagensicherung sowie die Aufteilung der Kundengelder auf Partnerbanken und ihre Investition in Liquiditätsfonds, die bei Markturbulenzen Wertverluste erleiden können. Informationen über die Einlagensicherung sind laut Nutzerberichten in der App schwer auffindbar, und Kunden seien nicht ausreichend informiert darüber, welcher Teil ihres Guthabens in Liquiditätsfonds investiert wird.

Die Verbraucherzentrale hat nach einer erfolglosen Abmahnung Klage vor dem Landgericht Berlin II eingereicht. Laut Nauhauser könnte in der Werbestrategie von Trade Republic ein geschäftspolitisches Kalkül stecken.