
Am 10. Mai 2025 ereigneten sich zwei Verkehrsunfälle in der Region Salzgitter, die beide zur Einleitung von Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung führten.
Im ersten Vorfall, der sich gegen 16:30 Uhr in Salzgitter, Gebhardshagen, ereignete, übersah eine 62-jährige Pkw-Fahrerin beim Einfahren in den Kreisverkehr einen 30-jährigen Motorradfahrer. Der Motorradfahrer stürzte und wurde mit leichten Verletzungen in ein Klinikum gebracht. Der Sachschaden an den Fahrzeugen beläuft sich auf etwa 5.000 Euro. Die Polizei hat Ermittlungen gegen die Pkw-Fahrerin aufgenommen.
Weitere Verkehrsunfälle im Landkreis Wolfenbüttel
Ein weiterer Unfall fand am gleichen Tag um 07:54 Uhr in der Samtgemeinde Baddeckenstedt, Landkreis Wolfenbüttel, statt. Hier fuhren ein 36-jähriger Pkw-Fahrer und ein 16-jähriger Leichtkraftrad-Fahrer hintereinander auf der Gebhardshagener Straße. Der Pkw-Fahrer bremste, um in ein Grundstück einzufahren, woraufhin der Leichtkraftrad-Fahrer auffuhr und stürzte. Der 16-Jährige verletzte sich leicht und wurde ebenfalls in ein Klinikum gebracht. Der Sachschaden wird auf rund 1.500 Euro geschätzt. Auch gegen diesen Pkw-Fahrer wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Laut [bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/fahrlaessige-koerperverletzung-bei-verkehrsunfall/) kann fahrlässige Körperverletzung nicht nur bei Auffahrunfällen, sondern in einer Vielzahl von Verkehrssituationen begangen werden. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht für diese Tatbestände Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Zudem haben verletzte Unbeteiligte einen Anspruch auf Schadensersatz und möglicherweise Schmerzensgeld.