
Am 25. März 2025 ereignete sich auf der B 71 in Groß Ammensleben ein Verkehrsunfall, bei dem ein 89-jähriger Fahrer eines PKW Opel mit einer 61-jährigen vorfahrtsberechtigten Fahrerin kollidierte. Laut [sachsen-anhalt.de](https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/polizei?tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Base&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=558176&cHash=077521f217eea4f4881123ed41fc4d64) wurden sowohl der ältere Fahrer als auch die Frau und die Beifahrerin des 89-Jährigen leicht verletzt. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Senior wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Der Aufprall führte zu erheblichem Sachschaden an beiden Fahrzeugen, die anschließend abgeschleppt werden mussten. Die genauen Umstände des Unfalls sind für die Ermittler von Bedeutung, da fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr in der Regel strafrechtlich verfolgt wird, wie auch [arag.de](https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/fahrlaessige-koerperverletzung-verkehrsunfall/) erklärt. Ein Strafantrag ist erforderlich, es kann jedoch auch ohne einen solchen Antrag ermittelt werden, wenn ein „besonderes öffentliches Interesse“ gegeben ist.
Weitere Vorfälle am selben Tag
Zusätzlich zu dem Verkehrsunfall wurde am 25. März in Barleben ein Tageswohnungseinbruch gemeldet. Unbekannte Täter verschafften sich gewaltsam Zutritt über ein Kellerfenster und verwüsteten sämtliche Zimmer zweier Wohnbereiche. Der Schaden wird auf etwa 800 Euro geschätzt, wobei keine Hinweise auf entwendetes Diebesgut vorliegen. Zeugen beschrieben einen silbernen Sportwagen mit einem männlichen Fahrer im Alter zwischen 30 und 35 Jahren in der Nähe des Tatorts.
Am 26. März 2025 um 5:15 Uhr kam es zu einem Brand an einem Bauwagen in Oschersleben. Die Feuerwehr war bereits mit den Löscharbeiten beschäftigt, als die Polizei eintraf. Auch hier sind die Umstände unklar, und die Ermittlungen wegen Brandstiftung wurden eingeleitet. Der Sachschaden wird auf etwa 5.000 Euro geschätzt.
Die Polizei Haldensleben bittet in beiden Fällen um Hinweise. Betroffene Personen können sich unter der Telefonnummer 03904/478-0 oder über das E-Revier melden.