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Wahlleiter beruhigt: Keine großen Fehler bei Berliner Bundestagswahl!

Am 27. Februar 2025 berichtete der Landeswahlleiter Stephan Bröchler über die bisherige Auswertung der Bundestagswahl in Berlin und stellte fest, dass es keine groben Wahlfehler gebe. Er erklärte, dass es keine Hinweise auf Unstimmigkeiten im Wahlergebnis vorliege. Derzeit werden Stimmen in drei Berliner Wahlbezirken nachgezählt, ein regulärer Prozess, bei dem auch kleinste Indizien auf mögliche Unstimmigkeiten von den Kreiswahlleitern geprüft werden.

In den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg wurden bereits Ergebnisse einzelner Urnen- und Briefwahllokale nachgezählt. Diese Nachzählungen führten zu minimalen Korrekturen, die jedoch für die prozentuale Verteilung als irrelevant angesehen werden. Die Überprüfungen der Wahlergebnisse in weiteren Wahlkreisen, darunter Pankow, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf, sind bis nächste Woche geplant. Die endgültigen Ergebnisse für die Wahlkreise werden zwischen dem 4. und 6. März erwartet, während das Gesamtwahlergebnis für Berlin am 10. März und für Deutschland voraussichtlich am 14. März veröffentlicht wird.

Reaktionen und Forderungen nach Neuauszählung

Jan-Marco Luczak, der CDU-Kandidat, forderte eine komplette Neuauszählung in Tempelhof-Schöneberg, da er mögliche Unstimmigkeiten vermutet. Luczak verlor die Wahl mit nur 61 Stimmen Rückstand gegen den Grünen-Kandidaten Moritz Heuberger, zieht jedoch über die Liste in den Bundestag ein. Bröchler stellte klar, dass die Hürden für eine vollständige Neuauszählung hoch seien und gravierende strukturelle Wahlfehler nachgewiesen werden müssten. Luczak müsste außerdem eine offizielle Wahlbeschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages einreichen, was erst nach der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses möglich sei. Im Fall eines Gewinns von Luczak im Wahlkreis würde Heuberger seinen Platz verlieren und die Grünen-Kandidatin Nina Stahr würde über die Landesliste in den Bundestag einziehen.

Darüber hinaus berichtete ZDF, dass die neu gewählten Abgeordneten im Bundestag hinsichtlich ihrer Einwanderungsgeschichte unterrepräsentiert sind. Nur 11,6 Prozent der Abgeordneten haben einen Migrationshintergrund, was sich im Vergleich zur Wahl 2021 kaum verändert hat (11,3 Prozent). In der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil bei 29,7 Prozent, während der Anteil der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund bei 14,4 Prozent beträgt. Im neuen Bundestag sind von insgesamt 630 Abgeordneten 73 Abgeordnete mit Migrationshintergrund. Der höchste Anteil findet sich bei den Grünen mit 20 Prozent, gefolgt von der Linkspartei mit 18,8 Prozent und der SPD mit 17,5 Prozent. Im Gegensatz dazu liegt der Anteil bei der Union bei 6,3 Prozent und bei der AfD bei 5,9 Prozent.