
Im südlichen Weinstrangebiet sorgt die Gefahr von umstürzenden Bäumen in Wäldern für erhöhtes Bewusstsein unter Besucherinnen und Besuchern. Eine aktuelle Berichterstattung von rheinpfalz.de hebt hervor, dass insbesondere die Holzbank im Wald für viele eine Gefahrenquelle darstellt. Besucher, die sich in der Natur aufhalten, sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit dem Aufenthalt in Waldgebieten verbunden sind. Diese können zum Beispiel von absterbenden oder umstürzenden Bäumen ausgehen.
In diesem Kontext ist es wichtig, dass Wanderer informiert sind und sich angemessen auf ihren Spaziergängen im Wald verhalten. Die Berichterstattung thematisiert auch, dass viele Bänke im Wald unter Umständen nicht sicher sind und dass das Sitzen auf diesen Bänken in bestimmten Fällen riskant sein kann.
Rechtliche Aspekte der Waldnutzung
Zusätzlich beleuchtet ein Bericht von forstpraxis.de, dass Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren auf Wanderwegen haftbar gemacht werden können. Rainer Hilsberg, Jurist in der öffentlichen Verwaltung in Bayern, begrüßt den entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofs. Dieser sorgt für mehr rechtliche Sicherheit in Bezug auf die Verkehrssicherungspflichten für Bäume und stellt klar, dass Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr betreten. Auf nicht nach Straßengesetz gewidmeten Wegen müssen sie mit Gefahren rechnen, wie beispielsweise umstürzenden Bäumen, selbst auf stark frequentierten Wegen.
Der Beschluss des BGH baut auf einem früheren Urteil auf und verdeutlicht, dass die Rechtslage künftig eindeutig ist – auch für touristisch beworbene und stark genutzte Wanderwege. Waldbesitzer sind angehalten, unabhängig von der Häufigkeit der Nutzung ihrer Gebiete in der Verkehrssicherung aktiv zu werden.