Deutschland

Warnstreik in Göttingen: Abfallentsorgung und Straßenreinigung betroffen!

Am Donnerstag, den 27. Februar 2025, kommt es zu einem Warnstreik bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben (GEB). Während dieser Zeit wird der Recyclinghof voraussichtlich geschlossen bleiben. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Abfallentsorgung und Straßenreinigung. Die Bürger werden gebeten, ihre Abfallbehälter bereitzustellen; jedoch ist unklar, welche Stadtgebiete genau betroffen sind.

Für nicht geleerte Abfallbehälter wird mitgeteilt, dass diese erst am nächsten regulären Entsorgungstermin abgeholt werden. Den Bürgern wird empfohlen, Säcke in der Größe des Behältervolumens zur Abholung bereitzustellen. Dennoch sind einige Mitarbeitende in der Innenstadt im Einsatz, um Wertstofftonnen, Papiertonnen und Restmülltonnen zu leeren. Sollte es jedoch nicht gelingen, alle Behälter in der Innenstadt zu leeren, erfolgt die Abfallentsorgung am Freitagnachmittag, den 28. Februar 2025, durch die Spätschicht der GEB, sofern die Behälter zugänglich sind, wie [goettingen.de](https://www.goettingen.de/portal/meldungen/warnstreik-heute-auch-bei-den-geb-900003753-25480.html?rubrik=900000003) berichtete.

Zusätzliche Warnstreiks im öffentlichen Dienst

Ein ähnlicher Warnstreik im öffentlichen Dienst wurde von der Gewerkschaft ver.di für Mittwoch angekündigt. In diesem Zusammenhang sind die GELSENDIENSTE betroffen, was bedeutet, dass die Abfuhr der grauen, blauen und braunen Tonnen ersatzlos ausfällt. Zudem bleiben die Wertstoffhöfe geschlossen, und die Abholtermine für Sperrmüll und Elektrogroßgeräte müssen verschoben werden. Bürger, die Restabfall haben, können diesen bis zum 26. März 2018 kostenfrei an den Wertstoffhöfen anliefern, sofern ein Nachweis erbracht wird, wie [lokalkompass.de](https://www.lokalkompass.de/gelsenkirchen/c-ratgeber/warnstreik-hat-auswirkungen-auf-die-abfallentsorgung-und-stressenreinigt_a840944) berichtete.

Des Weiteren ist die einmalige Abgabe von Restabfall in Säcken neben der grauen Tonne zur nächsten regulären Abfuhr erlaubt, jedoch nicht größer als das Volumen der Restmüllbehälter. Die GELSENDIENSTE empfehlen dickwandige Abfallsäcke und ein sorgfältiges Verschließen. Während des Warnstreiks erfolgt keine Straßenreinigung, und auch der Winterdienst könnte stark eingeschränkt sein, da die Notdienstvereinbarung abgelehnt wurde.