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Warnung: Gefährliche Muscimol-Gummibärchen bedrohen unsere Kinder!

Ein alarmierender Rückruf hat die Verbraucher in Deutschland aufgeschreckt: Gummibärchen, die mit dem psychoaktiven Stoff Muscimol versetzt sind, könnten ernsthafte gesundheitliche Risiken bergen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat diesen Rückruf ausgerufen, nachdem bereits ähnliche Produkte in der Vergangenheit für Aufregung sorgten. Laut Chip sind die Symptome einer Überdosierung gravierend und reichen von Psychosen bis hin zu Kreislaufversagen. Besonders gefährdet sind Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen.

Die Gummibärchen, die unter dem Namen „Mind & Soul Muscimol Candy“ verkauft werden, sind nicht mit den beliebten Süßigkeiten von Haribo oder Katjes zu verwechseln. Sie enthalten Muscimol, einen psychoaktiven Giftstoff, der aus dem getrockneten Fliegenpilz gewonnen wird. Dieser Stoff kann beim Verzehr halluzinogene Wirkungen hervorrufen, die von einem angenehmen Rausch bis hin zu beängstigenden Psychosen reichen können. Das BVL warnt eindringlich vor diesen Gummibärchen, die in einem Kiosk in Wetzlar sowie online über www.CBD-Express24.com erhältlich sind.

Gefährliche Wirkungen und Symptome

Die Wirkungen von Muscimol setzen in der Regel 30 Minuten bis zwei Stunden nach der Einnahme ein und können bis zu acht Stunden anhalten. Die Symptome einer Vergiftung sind alarmierend: Übelkeit, Erbrechen, Schwindel und sogar Muskelzuckungen können auftreten. Im schlimmsten Fall kann es zu Verwirrtheit, Bauchschmerzen und Bewusstlosigkeit kommen, wie Frankfurter Rundschau berichtet. Ein besonders besorgniserregender Vorfall ereignete sich erst kürzlich, als ein junger Mann mit schweren Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde, nachdem er diese Gummibärchen konsumiert hatte.

Die Gummibärchen sind nicht nur für Erwachsene riskant. Kinder könnten sie fälschlicherweise für gewöhnliche Süßigkeiten halten, was die Gefahr einer Überdosierung erheblich erhöht. Das BVL hat bereits im Sommer vor den Gefahren solcher Produkte gewarnt, doch der Trend zu diesen gefährlichen Snacks scheint ungebrochen.

Reaktionen und Rückrufmaßnahmen

Der Kiosk in Wetzlar hat schnell reagiert und alle betroffenen Kunden informiert sowie den Kaufpreis erstattet. Trotz der Warnungen ist Muscimol als Wirkstoff nicht verboten und fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, was die Situation kompliziert macht. Das BVL rät dringend davon ab, die zurückgerufenen Gummibärchen zu konsumieren, und fordert die Verbraucher auf, wachsam zu sein.

Die aktuellen Rückrufe und Warnungen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass die Gefahren von Muscimol ernst genommen werden müssen. Die Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass nicht alle Süßigkeiten, die verlockend aussehen, auch sicher sind. Die Entwicklung dieser gefährlichen Gummibärchen zeigt, wie wichtig es ist, über die Inhaltsstoffe von Lebensmitteln informiert zu sein und im Zweifelsfall lieber auf den Verzehr zu verzichten.

NAG Redaktion

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