BrandenburgDeutschland

Windkraft-Offensive in Brandenburg: Bürger kämpfen gegen Lärm- und Schattenschatten!

Brandenburg setzt auf Windkraft als zentrale Säule zur Förderung der Energiewende. Das Ziel ist die Verdopplung der Ökostrommenge bis 2030, wobei Windkraft eine Schlüsselrolle spielt. Der Brandenburger Landtag hatte bereits 2021 beschlossen, dass jede der fünf regionalen Planungsgemeinschaften bis Ende 2027 1,8% und bis Ende 2032 2,2% der Fläche für die Windenergienutzung ausweisen muss. Bundesweit soll bis 2032 insgesamt 2% der Fläche für Windenergie reserviert werden. Im Juli 2022 wurde das „Wind-an-Land-Gesetz“ im Bundestag verabschiedet, das die Rahmenbedingungen für den Standorte von Windrädern festlegt.

Aktuell existiert in der Region Uckermark-Barnim bereits ein rechtswirksamer Regionalplan mit definierten Windvorranggebieten. In den anderen vier Regionen, namentlich Oderland-Spree, Prignitz-Oberhavel, Havelland-Fläming und Lausitz-Spreewald, werden jedoch noch abschließende Planungen vermisst. In Märkisch-Oderland nutzen Antragsteller die Gesetzeslücke für eine Standortsicherung. In Zeschdorf plant ein Unternehmen den Ausbau mit 13 neuen Windkraftanlagen; ein Vorbescheid liegt bereits beim Landesamt für Umwelt zur Prüfung vor. Anwohner hingegen äußern Bedenken hinsichtlich Lärmbelästigung und Schattenschlag.

Rechtslage und Widerstand

Zusätzlich gibt es in der Region Oderland-Spree bereits 27 Vorbescheidsverfahren für über 100 Windräder, viele davon außerhalb der vorgesehenen Windvorranggebiete. Landrat Gernot Schmidt hat die Entwicklungen als Bedrohung für die lokale Demokratie kritisiert und sieht in der bestehenden Gesetzgebung eine der Ursachen. Vorbescheide bieten zwar Planungssicherheit, gelten jedoch nicht als Baugenehmigungen, sodass ein vollständiges Genehmigungsverfahren erforderlich bleibt. Aktuell wird im Bundestag eine Diskussion über mögliche Gesetzesänderungen geführt, die eine Reservierung von Flächen über Vorbescheide abschaffen könnte. Jann Möller, Projektleiter der Windmüllerei GmbH, erklärte, dass die Flächen für Zeschdorf bereits im Vorfeld festgelegt wurden, weshalb keine zusätzlichen Details zu den geplanten Windkraftanlagen zur Verfügung standen.

Wie die Fachagentur Windenergie berichtet, hat der Koalitionsvertrag von 2019 bis 2024 die Verantwortung für eine sichere und klimaschonende Energieversorgung hervorgehoben. Der Ausbau erneuerbarer Energien spielt eine zentrale Rolle, um bezahlbare Energiekosten für die Einwohner und Unternehmen der Region zu gewährleisten. Die aktuelle Energiestrategie wird weiterentwickelt mit dem Ziel, bis 2050 die gesamte benötigte Energie aus erneuerbaren Quellen zu generieren. Für Windenergie ist ein Ausbauziel von 10.500 Megawatt bis 2030 gesetzt.

Eine Erhöhung der Akzeptanz für Windkraft ist vorgesehen, wobei Repowering und Erweiterungen nur außerhalb eines Mindestabstands von 1.000 Metern zur Wohnbebauung realisiert werden sollen. Außerdem wird eine Überarbeitung des Regionalplanungskonzeptes geplant, um Vorranggebiete zu schaffen und die Kriterien für Konzentrationsplanungen zu harmonisieren.