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Wohin führt der neue Papst? Podiumsdiskussion am 7. Mai in Buxheim!

In Eichstätt findet am Mittwoch, den 7. Mai um 19.30 Uhr eine wichtige Veranstaltung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung im Pfarrheim Buxheim statt. Anlässlich des beginnenden Konklaves zur Papstwahl widmet sich das Podium der Frage: „Quo Vadis? Welchen Weg geht der kommende Papst?“. Diese Veranstaltung bietet Interessierten die Gelegenheit, mit namhaften Referenten über die Zukunft der Kirche ins Gespräch zu kommen.

Unter den Referenten sind Christian Gärtner, der Vorsitzende des Diözesanrats Eichstätt und des Landeskomitees der Katholiken in Bayern. Er setzt sich für eine stärkere Mitbestimmung von nicht-geweihten Katholiken ein. Prof. Dr. Jürgen Bärsch, der an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Liturgiewissenschaft lehrt, wird ebenso erwartet. Zudem sind Pfarrer Simon Heindl, der seit März 2023 im Pfarrverband Buxheim-Eitensheim tätig ist, und Pfarrer Dr. Konrad Willi, Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung im Bistum Eichstätt, unter den Teilnehmern. Die Moderation übernimmt Michael Heberling, Chefredakteur der Eichstätter Kirchenzeitung und Mitarbeiter des Kirchenmagazins [inne]halten.

Der Tod von Papst Franziskus

Am Ostermontag verstarb Papst Franziskus, einen Tag nach dem Segen „Urbi et Orbi“. Dies stellt den Heiligen Stuhl vakant und erfordert die Einberufung eines Konklaves zur Wahl eines Nachfolgers. Die Wahlregeln für das Konklave basieren auf der Apostolischen Konstitution „Universi Dominici Gregis“, die 1996 von Papst Johannes Paul II. erlassen wurde.

Die wahlberechtigten Mitglieder sind alle Kardinäle unter 80 Jahren, die am Todestag des Papstes nicht das entsprechende Alter erreicht hatten. Derzeit sind 136 der insgesamt 252 Kardinäle wahlberechtigt, darunter 108, die von Papst Franziskus ernannt wurden. Aus Deutschland werden die Kardinäle Rainer Maria Woelki, Reinhard Marx und Gerhard Ludwig Müller am Konklave teilnehmen. Die älteren Kardinäle Walter Brandmüller, Walter Kasper und Friedrich Wetter sind nicht wahlberechtigt.

Ein möglicher Streit könnte sich um Giovanni Becciu entwickeln, der angibt, am Konklave teilnehmen zu wollen, obwohl er als „nicht wahlberechtigt“ gilt. Jeder männliche Katholik kann zum Papst gewählt werden, vorausgesetzt, die Kandidaten sind unverheiratet und mindestens 35 Jahre alt. Der Ablauf des Konklaves ist genau geregelt und kann frühestens am 15. und spätestens am 20. Tag nach dem Tod des Papstes beginnen. Für das nächste Konklave wird ein Zeitraum zwischen dem 6. und 11. Mai 2025 erwartet.

Die Kardinäle werden während des Konklaves im Domus Sanctae Marthae untergebracht, die Wahl findet in der Sixtinischen Kapelle statt. Sie sind zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet, Verstöße können mit Exkommunikation bestraft werden. Der Wahlvorgang umfasst geheime Stimmabgaben und Auszählungen. Eine gültige Wahl erfordert eine Zweidrittelmehrheit; nach 34 Wahlgängen sind nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen wählbar. Nach der Wahl werden die Stimmzettel verbrannt und schwarzer oder weißer Rauch signalisiert den Ausgang der Wahl. Der neugewählte Papst wird gefragt, ob er die Wahl annimmt, und erhält den Titel „Bischof der Kirche von Rom, wahrer Papst und Haupt des Bischofskollegiums“.

Die letzten zehn Konklaven seit 1903 wurden innerhalb von fünf Tagen erfolgreich beendet. Papst Franziskus wurde 2013 im fünften Wahlgang gewählt.